Die Partei

DIE REPUBLIKANER

rechtskonservativ

demokratisch

verfassungstreu

 

Antwort auf eine Broschüre des

Landesamtes für Verfassungsschutz

 

herausgegeben von der Fraktion
DIE REPUBLIKANER
im Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart, Dezember 2000


Über dieses Papier

Angesichts der stereotypen Wiederkehr bestimmter Vorwürfe, mit denen die angebliche "Verfassungsfeindlichkeit" der Republikaner vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg behauptet und zu untermauern versucht wird, nehmen die Republikaner die jüngste von dieser Behörde vorgelegte Publikation zum Anlaß, diese Argumente einzeln auf den Prüfstand zu stellen und Punkt für Punkt zu widerlegen.

Dem kursiv kleingedruckten und eingerückten vollständigen Text der VS-Broschüre "Die Partei Die Republikaner konservativ oder rechtsextremistisch?" folgt dabei jeweils die ausführliche Entgegnung der Republikaner. Die orthographischen und grammatikalischen Fehler im Text des Verfassungsschutzes sind Fehler im Original.

 

Stuttgart, 18.12.2000


Dr. Rolf Schlierer MdL
Fraktionsvorsitzender


Vorbemerkung

Der Schutz unserer Verfassung kann nicht allein von staatlichen Stellen, sondern muss auch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst im Rahmen einer geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus geleistet werden. Hierzu bedarf es entsprechender objektiver Informationen, die eine Meinungsbildung überhaupt erst ermöglichen.

Im Rahmen der Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes soll die vorliegende Broschüre einen Überblick über Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen der Partei "Die Republikaner" (REP) geben. Außerdem wird dargelegt, wie die Partei versucht, ihre verfassungsfeindlichen Positionen zu verschleiern bzw. zu leugnen und die Rechtmäßigkeit der nachrichtendienstlichen Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zu bestreiten.

Seit Mitte Dezember 1992 wird der 1984 gegründete baden-württembergische Landesverband der REP vom Landesamt für Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet, weil tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen festgestellt wurden. Neben verfassungsfeindlichen Äußerungen und Kontakten von einfachen REP-Mitgliedern zu anderen Rechtsextremisten sind es vornehmlich - teilweise führende - Funktionsträger der Partei, die diesbezüglich in Erscheinung treten.

Mittlerweile haben sich die REP wiederholt gegen die nachrichtendienstliche Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden vor den Verwaltungsgerichten zur Wehr gesetzt und behauptet, für die im Grundgesetz garantierten rechtsstaatlichen Prinzipien einzutreten. Deshalb wird hier der Frage nachgegangen, ob diese Selbstdarstellung der REP mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt.

Obwohl bereits 1994 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilverfahren und zuletzt auch das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Entscheidung vom 26. Mai 2000 im Hauptsacheverfahren die Zulässigkeit der Beobachtung der REP unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt hat, vertreten die REP nach wie vor Gegenpositionen, die es notwendig machen, sich mit ihnen argumentativ auseinander zu setzen.

Auch wenn an der Spitze des Landesamtes für Verfassungsschutz ein examinierter Politikwissenschaftler steht, ist diese termingerecht zum Wahlkampfauftakt in Baden-Württemberg vorgelegte Broschüre alles andere als eine objektive und wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Publikation. Wer wissenschaftlich arbeitet, verschafft sich Zugang zu allen Quellen, Fakten und Argumenten, die sein Thema betreffen, sichtet und bewertet sie und stellt dann seine These auf, die er unter Würdigung der vollständigen Tatsachenlage begründet. Die Verfassungsschützer gehen den umgekehrten Weg: Sie stellen die These auf, die Republikaner seien "rechtsextremistisch", und suchen dann anschließend Faktensplitter, Meinungen und nicht selten unbewiesene Behauptungen zusammen, die diese These stützen sollen. Was gegen die von vornherein feststehende These spricht, wird weggelassen und zurechtgebogen. Die Verfassungsschützer differenzieren nicht nach Quellenwert, Aktualität und Relevanz ihrer "Beweise", selbst Polemiken aus dubiosen Postillen des rechten Randes sind ihnen als Argument nicht zu schade, wenn sie nur in ihre vorgefertigte Meinung passen. So rühren die Verfassungsschützer ein Gebräu aus Halbwahrheiten, Desinformation und Unterstellungen an, das entgegen dem Auftrag ihrer Behörde den Bürger nicht aufklärt, sondern in die Irre führt, und mit dem sie den alten Parteien CDU, SDP, FDP und Grünen willkommene Schützenhilfe in der tagespolitischen Auseinandersetzung und im Wahlkampf geben.

Obwohl die Republikaner in Baden-Württemberg seit 1992 vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, haben die versammelten Bemühungen von Bundes- und Länderverfassungsschützern bislang nicht mehr als "Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen hervorgebracht, die noch dazu noch lange nicht von allen Verwaltungsgerichten als zulässige Grundlage für eine weitere Beobachtung anerkannt werden. Keine einzige Disziplinarmaßnahme, die gegen Beamte und Soldaten, die Mitglieder der Republikaner sind, wegen ihres Engagements für diese Partei von ihren Dienstherren verhängt worden ist, hatte bislang vor den Gerichten Bestand. In seiner Ausgabe vom 25. September 2000 berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" ausführlich über den jüngsten Freispruch vor dem Truppendienstgericht Süd in München, der zwei Berufssoldaten aus Baden-Württemberg von dem Vorwurf reinigt, durch ihr kommunal- und landespolitisches Engagement für die Republikaner ihre Dienstpflichten verletzt zu haben. In dem Urteil heißt es wörtlich: "Die in den Anschuldigungsschriften vorgenommene Wertung, die Partei Die Republikaner habe seit 1993 insgesamt oder überwiegend verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ergab sich für die Kammer bei Auswertung aller zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten Beweismittel nicht."

Angesichts dieser durchaus uneinheitlichen Entscheidungslage empfinden die Republikaner die Fortsetzung der nachrichtendienstlichen Beobachtung als ungerechtfertigte Diskriminierung und Behinderung ihrer politischen Oppositionsarbeit und als Ausdruck einer nicht hinnehmbaren parteipolitischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zur Unterdrückung mißliebiger Konkurrenz. Die Republikaner werden sich deshalb auch künftig mit allen rechtlichen und politischen Mitteln, die ihnen der demokratische Rechtsstaat an die Hand gibt, dagegen zur Wehr setzen.


Sind die "Republikaner" rechtsextremistisch?

Bei den REP ist neben Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen auch eine übersteigerte Fremdenfeindlichkeit festzustellen. Zudem wird die Basis des demokratischen Verfassungsstaates angezweifelt. Ferner ist das Verhältnis - auch der Parteispitze - zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen weiterhin ungeklärt.

Diese Behauptungen sind mit dem vom Verfassungsschutz vorgelegten Material nicht zu beweisen. Daß bei den Republikanern keine Anhaltspunkte für "übersteigerte Fremdenfeindlichkeit" vorliegen, weil ihre diesbezügliche Äußerungen den Rahmen des von anderen Parteien Geäußerten nicht überschreiten, hat selbst das Verwaltungsgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 26.5.2000 bestätigt. Kritik wird von den Republikanern nicht an der Basis des demokratischen Verfassungsstaates geübt, sondern an politischen Gegnern, die sich nicht an dessen Regeln halten. Das Verhältnis der Parteispitze und der gesamten Partei zu Gruppen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, ist in zahlreichen Beschlüssen eindeutig geklärt und wird dort, wo dies nötig ist, auch konsequent durchgesetzt.

In § 1 der Bundesatzung und im Kapitel 1 des Parteiprogramms bekennen sich die Republikaner ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie sie durch das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes und der Länder festgeschrieben ist. Dem immer wieder erhobenen Vorwurf, das Parteiprogramm sei geschönt formuliert und entspreche nicht den Tatsachen, steht entgegen, daß das Parteiprogramm öffentlich mit zahlreichen Änderungsanträgen auf mehreren Parteitagen intensiv und kontrovers diskutiert und schließlich verabschiedet wurde.

 

Diffamierung demokratischer Institutionen

Die REP verunglimpfen politische Gegner in einer mit unserer Verfassungsordnung unvereinbaren Weise. Bereits im Jahre 1986 stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dazu fest, dass häufige Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen mit der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz und einer politischen Opposition nicht vereinbar sind. Aus der Vielzahl polemischer und diffamierender Äußerungen der REP zum Rechtsstaat und seinen Institutionen, die durch Beleidigungen oder Verunglimpfungen auch von Verfassungsorganen geprägt sind, ergeben sich denn auch klare Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Diesem zunächst wertenden Kriterium werden Beweismittel zugrunde gelegt, die alle aus dem für das Verständnis notwendigen Zusammenhang gerissen werden. Es werden nur angeblich belastende Tatsachen angeführt und entlastende Tatsachen verschwiegen.

Sowohl bezüglich der Qualität als auch der Quantität der angeführten "Beweise" ist die Aussage, die Republikaner "diffamierten demokratische Institutionen" durch "häufige Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen" eine willkürliche Bewertung und keine Tatsachenfeststellung. Die politische Auseinandersetzung in Deutschland wird von allen Parteien mit harten Bandagen geführt. Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, hier subjektive Zensuren zu verteilen.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, daß unter Zugrundelegung des vom Verfassungsschutz angelegten Maßstabes dieselbe Wertung auf alle Bundestagsparteien zu erstrecken wäre, da von Vertretern dieser Parteien ebenfalls eine Vielzahl von polemischen und diffamierenden Äußerungen gegenüber dem politischen Gegner und insbesondere gegenüber den Republikanern vorliegt. Stellvertretend sei nur an die Äußerung des ehemaligen niedersächsischen Innenministers und Ministerpräsidenten Glogowski (SPD) erinnert, der wörtlich erklärte: "NPD, Republikaner, DVU unterscheide ich nicht. Das ist für mich alles rechtsradikaler Sumpf. Das hieße, Scheiße nach Geruch zu sortieren." (lt. NHA v. 12.5.1998).

Im übrigen wurden von den Republikaner keineswegs Verfassungsorgane beleidigt oder verunglimpft, sondern im Rahmen des politischen Meinungskampfes zumeist auf Angriffe des politischen Gegners im Rahmen des vom Bundesverfassungsgericht anerkannten "Rechts zum Gegenschlag" reagiert.

 

Mit einer immer wieder zu findenden Agitation gegen führende Vertreter unseres demokratischen Rechtsstaats wird das Bestreben deutlich, das Ansehen des Mehrparteiensystems zu diskreditieren.

"... Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Innenministerium ist demnach nur politisch korrekt' ausgerichteten Personen der freie Informationszugang zu den Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags erlaubt.

Diese Einstellung erinnert fatal an die von tatsächlichen Nazis und stalinistischen Vollstreckern in der Zeit des 3. Reiches und der SED-Diktatur in Deutschland betriebenen Ausgrenzungspraktiken gegenüber politisch Andersdenkenden. Die seinerzeitigen Parolen wie: ,mit Juden, Kommunisten und Vaterlandsverrätern spricht man nicht bzw. pflegt man keinen Umgang' sind den älteren Mitbürgern noch in Erinnerung und sollten für die Herren Schäuble und Rannacher Anlass geben, ihre eigenen Vorgehensweisen und Einstellungen, ... selbstkritisch zu hinterfragen. ..."

(Pressemitteilung "Die Republikaner im Landtag" vom 2. Juli 1999)

Vergleiche mit Personen oder Geschehnissen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind zwar drastisch, aber in der politischen Auseinandersetzung durchaus nicht ungewöhnlich. In dem o.a. Zitat werden weder Amtsträger noch Institutionen pauschal und wesenhaft mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt, sondern konkrete Verhaltensweisen einzelner Personen durch einen scharfen Vergleich angeprangert. Unzulässig ist der Versuch, solche einzelne Personen des öffentlichen Lebens dadurch der Kritik zu entziehen, indem man sie einfach zu Vertretern des demokratischen Rechtsstaates und für sakrosankt erklärt. Ein Fehlverhalten solcher Personen wäre nach der Logik des Verfassungsschutzes schon deshalb nicht mehr kritisierbar, weil jede Kritik an der Person sogleich mit einer verfassungsfeindlichen Agitation gegen den Rechtsstaat gleichgesetzt wird.

Zudem läßt sich aus der zitierten Textstelle nicht im geringsten eine Kritik am Mehrparteiensystem der Bundesrepublik Deutschland entnehmen. Vielmehr ging es in der zitierten Pressemitteilung um die Reaktion auf einen konkreten Vorgang, der bezeichnenderweise von den Verfassern der Broschüre verschwiegen wird. Anlaß der Pressemitteilung, aus der das o.a. Zitat entnommen ist, war der Verfassungsschutzbericht 1998, in dem die Tätigkeit eines parlamentarischen Beraters der Landtagsfraktion der Republikaner zum Anlaß genommen wurde, den Republikanern Kontakte mit anderen Rechtsextremisten vorzuwerfen. Der parlamentarische Berater hatte im Auftrag der Fraktion wegen des Aufbaus rechtsextremistischer und neonazistischer Personengruppen durch sog. Verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes im Raum Karlsruhe ermittelt. Die hier gewonnenen Erkenntnisse haben zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Beamte des Landeskriminalamtes wegen Volksverhetzung und wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt. Die Republikaner sahen in der Herausstellung dieser Recherche im VS-Bericht den Versuch der Landesregierung, den Abgeordneten das Recht auf unselektierte Informationsaufnahme zu beschneiden. Im folgenden ein den Zusammenhang wahrender Auszug aus der Pressemitteilung:

Ganz offensichtlich sind Innenministerium und die ihm nachgeordnete Verfassungsschutzbehörde nicht gewillt, einschlägige Verfassungsnormen und Bestimmungen ihres eigenen Landesverfassungsschutzgesetzes zu respektieren.

Nach Artikel 27 der Landesverfassung
- ist der Landtag die gewählte Vertretung des Volkes
- übt der Landtag die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die
Ausübung der vollziehenden Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung
- sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes.

Nach Artikel 39 der Landesverfassung
- können Abgeordnete über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis verweigern
- können sich Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats der Mitarbeit von Personen bedienen, die ihrerseits das Zeugnis über bei dieser Mitarbeit gemachte Wahrnehmungen verweigern dürfen.

Das heißt im konkreten Fall, daß die in der Fraktion Die Republikaner zusammengeschlossenen Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags, die sowohl in ihrer Gesamtheit und als Einzelperson Vertreter des ganzen Volkes sind, bei ihrer Mandatsausübung durch die Landesverfassung geschützt werden.

Diese Verfassungsgrundsätze schließen aber aus - und hier sollten sowohl der Innenminister als auch dessen Verfassungschutzpräsident sich von ihren Verfassungsjuristen dahingehend Nachhilfe in Verfassungskunde geben lassen - daß innerhalb der von Abgeordneten vertretenen Bürgerschaft eine Selektion nach guten oder bösen, armen oder reichen, politischen oder unpolitischen, rechts oder links eingestellten Bürgern mit dem Ziel unterschiedlicher Ansprüche auf ihre Interessenwahrung durch die Volksvertreter vorgenommen wird.

Die im Verfassungsschutzbericht von Innenministerium und Verfassungsschutz an die Fraktion gerichtete Aufforderung, nicht mit von ihnen politisch bestimmten sogenannten "Neonazis" zu sprechen bzw. Auskünfte und Informationen zu
aufklärungsbedürftigen, rechtsstaatsgefährdenden Vorgängen innerhalb der Landesverwaltung einzuholen, ist eine eindeutige, von Gesetz und Landesverfassung nicht gewollte Selektierung und Stigmatisierung von Bürgern und Bürgerinnen. Ganz offensichtlich soll diesem Personenkreis der ungehinderte Zugang zu Abgeordneten des ganzen Volkes verwehrt werden.

In geradezu unprofessioneller Weise verstoßen das "Verfassungsministerium" und das Landesamt für Verfassungsschutz mit ihrem Verlangen nach Selektion und kontrolliertem Zugang bzw. Umgang von Bürgern und Bürgerinnen mit den Mitgliedern des "Verfassungsorgans Landtag" gegen den eigenen originären Pflichtenkodex der Achtung und Wahrung grundlegender Normen von Landesverfassung und Grundgesetz.

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zählen laut der o.a. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (Artikel 1,2,3 ff).

Ein für die Demokratie ganz wesentliches Grundrecht wird von Artikel 3 GG besonders herausgestellt.

a) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Abs.1)",
b) "Niemand darf wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (Abs.3)".

Das in den "Bestrebungen" von Innenministerium und Verfassungsschutz zum Ausdruck gekommene Verwehren des ungehinderten und repressionsfreien Umgangs bzw. Informationsverkehrs aller Angehörigen des ganzen Volkes mit ihren gewählten Vertretern im Landtag, unbeachtlich ihrer jeweiligen politischen Anschauung oder Auffassungen, ist ein geradezu klassischer Fall grund- und menschenrechtswidriger Einstellungen dieser staatlichen Stellen.

Daß derartige Verhaltensweisen zudem nicht mit von den verantwortlichen Amtsträgern in ihrem geleisteten Amtseid verbindlich eingegangenen Pflichten "das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Recht zu achten und zu verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben...." in Übereinstimmung zu bringen sind, bedarf bei dieser Sachlage keiner weiteren Begründung.

Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Innenministerium ist demnach nur "politisch korrekt" ausgerichteten Personen der freie Informationszugang zu den Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags erlaubt.
Diese Einstellung erinnert fatal an die von tatsächlichen Nazis und stalinistischen Vollstreckern in der Zeit des 3. Reiches und der SED-Diktatur in Deutschland betriebenen Ausgrenzungspraktiken gegenüber politisch Andersdenkenden.

Die seinerzeitigen Parolen wie: "mit Juden, Kommunisten und Vaterlandsverrätern spricht man nicht bzw. pflegt man keinen Umgang" sind den älteren Mitbürgern noch in Erinnerung und sollten für die Herren Schäuble und Rannacher Anlaß geben, ihre eigenen Vorgehensweisen und Einstellungen, wie sie in dem gegen die Landtagsfraktion gerichteten operativen Spähvorgang sichtbar werden, selbstkritisch zu hinterfragen.

Unbeachtlich dieser Aufforderung bleibt es sowohl Innenminister als auch Verfassungsschutzpräsidenten unbenommen, nach der nunmehr quasi amtlich festgehaltenen "Anrüchigkeit" des Umgangs mit dem von ihnen diskriminierten Personenkreis die im eigenen Zuständigkeitsbereich (aus welchen Gründen auch immer) betriebene "enge Kontaktpflege" mit "Neonazis" umgehend einzustellen.

Die Landtagsfraktion selbst wird unbeschadet der fortbestehenden verfassungswidrigen Verhaltensweisen des LfV BW weiterhin ihren verfassungsgemäßen Auftrag zur Aufklärung rechtsstaatswidriger Vorgänge im Bereich des staatlich organisierten (rechten) Beschaffungsextremismus wahrnehmen.

Bei einem Vergleich der in der VS-Broschüre zitierten Sätze mit dem vollständigen Text der Pressemitteilung fällt die manipulative Vorgehensweise der VS-Broschüre auf. Durch die Verkürzung wird der Text aus dem Zusammenhang herausgelöst und sinnentstellend verschärft.

 

 

Fremdenfeindlichkeit und Schüren von Ausländerhass

Ein anderes Kriterium zur Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Organisation ist deren Haltung zu den im Grundgesetz garantierten Menschenrechten. Die rechtsextremistische Einstellung der REP dazu zeigt sich exemplarisch an ihren seit Jahren feststellbaren massiven verbalen Angriffen gegen hier lebende Fremde. Ausländer und Asylbewerber werden häufig pauschal diffamiert. Wiederholt werden dabei zum Teil gewalttätige und bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Deutschland prognostiziert, wenn die Zuwanderung nicht gebremst würde. Die REP schüren damit Feindseligkeiten zwischen Deutschen und Ausländern in der Bevölkerung.

" ... Wir sind nicht mehr Herr im eigenen Land. Zuwanderer, die wir nicht gerufen haben, haben Deutschland zum Bürgerkriegsland gemacht. Wer Multi-Kulti sät, wird Bürgerkrieg ernten! ... Durch ihre Feigheit und Realitätsverweigerung haben die Altparteien uns diesen Bürgerkrieg ins Haus geholt. ..."
("DER REPUBLIKANER" 1-2/99)

"... Die Messer sitzen locker in Multi-Kulti-Kreuzberg ... Fazit: Multi-Kulti taugt nur bei Sonnenschein. Im Ernstfall wird blutiger Bürgerkrieg daraus. ..."
("DER REPUBLIKANER" 1-2/99)

Die hier inkriminierten Zitate sind wiederum sinnentstellend aus dem Zusammenhang gerissen. Beide Artikel beziehen sich auf die Kurdenkrawalle Anfang 1999. "Bürgerkriegs"-Terminologie war zu jener Zeit in der Medienberichterstattung gang und gebe, z.B. titelte die "Bild"-Zeitung am 17.2.99: "Kurden-Krieg überall auf unseren Straßen".

Aus dem Zusammenhang des Artikels wird klar deutlich, daß nicht "die Zuwanderer" pauschal kritisiert werden, sondern lediglich jene Zuwanderer, die Konflikte aus ihrer Heimat gewaltsam auf deutschen Straßen austragen. Es ist schlicht und einfach unredlich, in der Konstatierung und Kommentierung real stattfindender Konflikte ein "Schüren" oder Herbeireden ebendieser Konflikte sehen zu wollen; der Verfassungsschutz verfährt hier nach der Devise: "Wenn das Erdbeben kommt, schlägt man den Seismographen." Darin ein massives Versagen der Politik zu sehen ist eine legitime Deutung, die z.B. auch ein Leitartikel des Chefredakteurs der "Stuttgarter Nachrichten" Jürgen Offenbach vornimmt ("Davon abgesehen bietet die Bonner Politik von heute bis weit zurück in die Ära Kohl ein Bild der Hilflosigkeit", StN 20.2.1999). Zu erinnern ist auch an den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, der sich im "Focus"-Interview am 4.1.1999 ebenfalls "verfassungsfeindlich" im Sinne des baden-württembergischen Landesamtes äußerte: "Wenn wir mit dieser neuen Staatsbürgerregelung etwa die ganze Kurdenproblematik und das damit verbundene massive Gewaltpotential nach Deutschland importieren, schätze ich die Gefährdung der Sicherheitslage höher ein als bei der RAF in den Siebziger- und Achtzigerjahren."

Auch das zweite Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen. Der Artikel bezieht sich auf die Berichterstattung in der Berliner Presse über einen Zwischenfall in einer Kneipe, in dessen Verlauf eine Gruppe türkischer Männer auf deutsche Polizeibeamte losging, die als "deutsche Schweine" bezeichnet wurden, wobei das Auftreten einer als "Verräterin" beschimpften türkischstämmigen Polizisten eskalierend wirkte. In einem internen Bericht des Berliner Landesschutzpolizeiamtes hieß es dazu, in bestimmten Wohnquartieren könne das Einsatzgeschehen derart eskalieren, "daß es Dimensionen einer ethnischen Auseinandersetzung annimmt" ("Berliner Zeitung", 9.1.1999). Bezeichnend ist auch, daß der VS verschweigt, daß die Zeile "Die Messer sitzen locker in Multi-Kulti-Kreuzberg" als Bildunterschrift ein Foto kommentiert, das Mitglieder einer Kreuzberger türkischen Jugendgang mit gezogenen Messern zeigt. Die journalistisch zugespitzte Auseinandersetzung mit der Realität der Herausbildung von Ghettomentalitäten unter jugendlichen Ausländern darf in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat nicht tabu sein. Hinzu kommt, daß sich ähnliche Darstellungen unter Unterschriften in verschiedenen Publikationen, die jedweden Verdachts verfassungsfeindlicher Tendenzen enthoben sind, finden lassen.

 

In welcher Art und Weise die REP zum Teil die Ausländer-/ Asylantenfrage erörtern zeigt sich an folgender Äußerung:

"... Das Problem der Ausländer, die hier in Deutschland leben und arbeiten, ist nicht das Thema, wenn wir Deutschland als Einwanderungsland ablehnen. Uns, und unserer Politik, liegt vielmehr daran, Ausländern, die unter dem Vorwand der politischen Verfolgung einreisen, hier nur Sozialhilfe er-halten wollen, ernsthaft entgegenzuwirken ...

Nehmen wir Menschen doch mal die Natur als Vorbild wie die Grünen. Wenn ein Schwarm Parasiten an der Wirtspflanze hängt, geht sie unweigerlich ein. Verreckt ein Hund, springen die Flöhe bekanntlich zu einem anderen über ..."

(Zwei REP-Mitglieder im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 1996)

Die Begriffe "Parasiten" und "Flöhe" und der Vergleich von Menschen mit Schmarotzern und Ungeziefer spricht Ausländern die Menschenwürde ab und siedelt sie unterhalb der menschlichen Existenz an. Unabhängig von der Frage der Strafbarkeit wird mit diesem Zitat die massive Ausländerfeindlichkeit der REP-Repräsentanten und der von ihnen vertretenen Politik evident.

Der Autor dieses Zitates wollte zum Ausdruck bringen, daß die Republikaner eine Zuwanderung, die vom deutschen Arbeitsmarkt aufgenommen kann, nicht grundsätzlich ablehnen. Jedoch wenden sich die Republikaner eindeutig gegen den Mißbrauch des Asylrechts. Das Zitat: "Nehmen wir Menschen doch mal die Natur als Vorbild&" war Anlaß für eine längere Auseinandersetzung vor den Gerichten des Landes. Es wurden zwei Republikaner wegen Volksverhetzung angeklagt und in erster Instanz freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft endete ebenfalls mit einem Freispruch der beiden Angeklagten. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde als unbegründet verworfen, da die Republikaner nicht Teile der Bevölkerung diffamieren wollten, sondern sich dieser "Redeabschnitt allein gegen solche Asylbewerber richtete, die staatliche Leistungen erschleichen wollen" (III. 3. des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe). Vielmehr pauschaliert hier der Verfassungsschutz in unzulässiger Weise, indem er eine Einzeläußerung auf lokaler Ebene, die sich auf einen konkreten Mißstand bezog, sogleich als Evidenz für "die massive Ausländerfeindlichkeit der REP-Repräsentanten und der von ihnen vertretenen Politik" wertet.

Hier zeigt sich besonders deutlich die fragwürdige Praxis des Landesamtes für Verfassungsschutz. Für den Leser ist nicht erkennbar, daß beide Zitat in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Erst wenn man die Urteile des Amtsgerichts Lahr und des Landgerichts Offenbach liest, wird klar, daß die Republikaner eben nicht pauschal alle Ausländer und Asylbewerber diffamieren wollten. Sie wurden von diesem Vorwurf vor Gericht freigesprochen. Die Art und Weise, wie dieser angebliche "Beleg" veröffentlicht wurde, kann nur als Versuch bezeichnet werden, die wirklichen Zusammenhänge zu verschleiern.

 

Weiterhin gebrauchen die REP Formulierungen, durch die Ängste in der Bevölkerung aufgebaut werden sollen, indem der "Untergang" des deutschen Volkes prognostiziert wird. Mit seiner Rede auf dem "Republikanertag" vom 3. Oktober 1998 in Stuttgart-Bad Cannstatt bestätigte der baden-württembergische Landesvorsitzende KÄS die bkannte Einstellung der Partei hierzu:

"... Noch nie war Deutschland so von Fremden überflutet, wie nach der Ära Kohl;

... Handeln wir aber schnell, wenn wir nicht wollen, dass unsere Demokratie zerbricht ... angesichts einer fortschreitenden Überfremdung unseres Volkes ...

... und Abends traut sich keiner mehr recht auf die Straße, weil türkische Jugendbanden die Gegend unsicher machen ... Wenn man von den Bedrohungen Deutschlands spricht, kommt man einer keinesfalls vorbei. Ich meine die Überfremdung ... Ich fühle mich auf den Straßen eben nicht wohl, wenn ich mitten in Deutschland den Eindruck habe, in Afrika zu sein. Für den gegenwärtigen Zustand gibt es eben nur einen treffenden Ausdruck und der heißt fortgeschrittene Überfremdung ...

Heute stellt sich die Frage, ob es den Umvolkern schon gelungen ist, all das Deutsche zu zerstören, in das das Fremde noch zu integrieren wäre ...

Jetzt ist das Volk aufgerufen, nachdem es Kohl aus dem Amt entfernt hat, nun auch jene Umvolker aus ihren Sesseln zu fegen, die Tag für Tag daran arbeiten, dass das Deutschsein schon bald getilgt sein wird ...

Wir haben nur ein Land, in dem wir die Herren sind!

Deshalb muss Deutschland den Deutschen bleiben!

Wir schulden unserem Volk Arbeit, den Ausländern aber schulden wir nichts!

Wir schulden unseren Kindern ein christliches Abendland, den Moslems aber schulden wir nichts! Wir schulden Europa Freiheit und Wachsamkeit, den Moslems aber ver-schaffen wir einzig den Flug nachhaus.

Meine Damen und Herren, liebe Parteifreunde, wenn wir kommen, dann fliegen die alle nachhaus! Das ist versprochen."

(Fehler im Original)

(Redemanuskript der Rede von KÄS)

Folgt man der Logik des Verfassungsschutzes, die an diesen Zitaten Anstoß nimmt, sind prominente Politiker quer durch alle Parteien "Verfassungsfeinde". Einige Kostproben zum Vergleich:

"Die Grenze der Belastbarkeit Deutschlands durch Zuwanderung ist überschritten." Otto Schily (SPD), Bundesinnenminister, am 15. November 1998 in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel;

"Wir brauchen weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen." Günther Beckstein (CSU), bayerischer Innenminister, am 20. Juni 2000 im Focus;

"Wir dürfen nicht mehr so zaghaft sein bei ertappten ausländischen Straftätern. Wer unser Gastrecht mißbraucht, für den gibt es nur eins: raus, und zwar schnell. [&] jetzt schwappt eine Welle von Verbrechen aus dem Osten nach Deutschland, damit sind wir noch nicht fertig geworden." Gerhard Schröder (SPD), damals Ministerpräsident, heute Kanzler und Parteichef, am 20. Juli 1997 in Bild am Sonntag;

"Wenn Ausländer eine Bereicherung sind, dann können wir schon seit langem sagen: Wir sind reich genug. [...] Eine multikulturelle Gesellschaft ist eine latente Konfliktgesellschaft. Der innere Friede ist gefährdet." Heinrich Lummer (CDU), damals noch Bundestags- abgeordneter, am 30. Juni 1998 im Berliner Tagesspiegel;

"Jeder dritte Bauarbeiter im Osten ist arbeitslos. Gleichzeitig arbeiten nicht wenige ausländische Beschäftigte auf dem Bau. Kann man es einem hiesigen Bauarbeiter verdenken, daß er die Wut kriegt, wenn er nicht zuletzt deswegen seine Arbeit verliert? [...] Und doch: Der Bauarbeiter ist kein Nazi und kein Rassist." Christine Ostrowski (PDS), damals Landtagsabgeordnete in Sachsen, heute Bundestagsabgeordnete, am 30. April 1998 im Neuen Deutschland.

Im Juni 1998 hatte der damalige Berliner Innensenator und jetzige Innenminister von Brandenburg Jörg Schönbohm (CDU) in einem Interview die Formulierung gebraucht: "Es gibt heute schon Quartiere, die so sind, daß man sagen kann: Dort befindet man sich nicht in Deutschland. [&] Deutschland ist kein Einwanderungsland und sollte es auch nicht werden." (BZ, 2.6.98) Und andernorts: "Es gibt Gebiete in der Stadt, in denen man sich nicht als Deutscher in Deutschland fühlt." (taz, 5.9.98) Der Berliner CDU-Generalsekretär Volker Liepelt erklärte: "Es gibt Gegenden, wo viele Deutsche sich nicht mehr zu Hause fühlen. Man muß den Teufelskreis von Verwahrlosung und Gewalt durchbrechen." (BZ, 3.6.98) Auch Schönbohm wurde von den Grünen, der SPD, türkischen Organisationen und in der Presse vorgeworfen, er schüre Überfremdungsängste, ohne daß der Verfassungsschutz deswegen diese Argumente aufgegriffen und mit der Überwachung der CDU begonnen hätte. Die gleichen Maßstäbe müssen für alle Parteien gelten, wenn nicht der Eindruck einseitiger Willkür entstehen soll.

 

Die Basis des demokratischen Verfassungsstaates wird angezweifelt

Ein ebenfalls häufig von Rechtsextremisten verwendetes Agitationsthema ist die angebliche "Umerziehung" ("Re-Education") der Deutschen nach 1945. Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus in Deutschland waren die Siegermächte bestrebt, vor allem im Bildungsbereich Grundlagen für die Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft zu schaffen. Nach rechtsextremistischem Verständnis wurde die "Umerziehung" der deutschen Bevölkerung von den westlichen Besatzungsmächten aufgezwungen und somit die Grundlage für eine wirkliche freiheitliche Demokratie auf deutschem Boden beseitigt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart führt dazu in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2000 aus, mit den Begriffen "Umerziehung" und "Altparteien" werde im Sinne eines Parteijargons zum Ausdruck gebracht, dass die Parteien in volksverachtender und volksschädigender Weise nach wie vor lediglich ausführende Organe der ehemaligen Besatzungsmächte seien, deren Ziele dem Deutschen Volk nach dem Krieg quasi übergestülpt worden seien.

Die Umerziehungspolitik der Amerikaner in der unmittelbaren Nachkriegszeit war nicht konstitutiv für die Wiedergründung der Demokratie in Deutschland, sondern ein von den Urhebern selbst alsbald als solcher erkannter und verlassener Irrweg auf dem Weg zu diesem Ziel. Die Kritik der Republikaner an der "Umerziehung" richtet sich gerade nicht gegen die Legitimität der Parlamentarischen Demokratie in Deutschland, sondern auf die radikalen und nicht mit unserem Verständnis der Menschenwürde zu vereinbarenden Zielsetzungen eines im übrigen abgeschlossenen historischen Phänomens, nämlich der US-amerikanischen Umerziehungspolitik, die darauf hinauslief, die Deutschen geistig neu zu justieren, weil man sie für "geisteskrank" hielt. Sie richtet sich darüber hinaus gegen Versuche v.a. von seiten der politischen Linken, dieses historische Phänomen der "re-education" dafür zu instrumentalisieren, sich selbst durch die Tabuisierung bestimmter Werte und Positionen Vorteile im politischen Meinungsstreit zu verschaffen.

Der Begriff "Umerziehung" ist zunächst ein zeitgeschichtlicher terminus technicus, der in einer Reihe von wissenschaftlichen Publikationen Niederschlag gefunden hat. Es handelt sich bei diesem Begriff um eine Lehnübersetzung, die auf US-amerikanische Literatur zurückgeht. So steht z.B. in der US-amerikanischen Besatzungsdirektive JCS 1067 der US-Militärregierung zu lesen: Die Erziehung soll kontrolliert und ein Umerziehungsprogramm in Gang gebracht werden, "um die Nazi- und militärischen Doktrinen völlig zu eliminieren und die Entwicklung demokratischer Ideen zu ermutigen". Es ist nicht zu bestreiten, wie es der VS nahelegt, daß es den Versuch einer "Umerziehung" durch die US-Besatzungsbe-hörden gegeben hat. Daß die sozialwissenschaftlichen Grundlagen, auf denen das US-amerikanische Umerziehungsprogramm basierte, hochproblematische Seiten hatten, ist in der wissenschaftlichen Literatur bereits ausführlich diskutiert worden. Als ein Beispiel von vielen sei hier die Heidelberger Sozialwissenschaftlerin Uta Gerhardt mit ihrem Aufsatz "American Sociology and German Re-education after World War II" angeführt (German Historical Institute Washington D.C., Occasional Paper No. 20, Washington 1997).

Der Begriff der "Alt-Parteien" und seine Verwendung durch die REP komme sachlich dem von der 1952 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "Sozialistischen Reichspartei" (SRP) verwendeten Begriff der "Lizenz"- oder "Monopol-Parteien" gleich, den das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich dem von Hitler verwendeten Begriff der "System-Parteien" gleichgestellt habe.

Hier irren das Verwaltungsgericht und der Verfassungsschutz (ob vorsätzlich oder aus Unkenntnis, sei dahingestellt): Der Begriff "Altparteien" stammt weder direkt noch indirekt von Hitler, der SRP oder sonst einer NS-Tradition ab, sondern wurde nachweislich von den Grünen aufgebracht und ist in der politischen Auseinandersetzung längst Allgemeingut. Dazu einige Beispiele: "Der Vorstandssprecher der GRÜNEN-Landespartei, Winfried Hermann, wertete das Wahlergebnis als deutliches Zeichen, daß nicht Politikverdrossenheit, sondern Alt-Parteien-Verdrossenheit die Wähler bewegt habe." ("Esslinger Zeitung", 21.9.1993); "Wahldesaster für die Alt-Parteien" ("Schwäbische Zeitung", 20.9.1993, Titel); "Rückzug von den Alt-Parteien" ("Badische Zeitung", 22.9.1993, Titel). Dezidiert linken Medien ist der Begriff ebenso geläufig: "Mit seiner Statt-Partei zieht der Ex-CDU-Mann Markus Wegner gegen die Altparteien zu Felde." ("Stern", 24.8.1993, BU); "Nach Verlusten am linken und rechten Flügel droht den Altparteien nun die Flucht mittlerer Wählerschichten" ("Spiegel", 18.10.1993). Auch Sachsens CDU-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hat vor dem Ausdruck keine Scheu: "Die bisherige Ordnung, die Ordnung der Altparteien, Union, Sozialdemokraten und Freie Demokraten, wird erneut gestört&" ("Zeitsignale", Goldmann TB 11696, erschienen 1989, S. 17). Daß der Gebrauch des Ausdrucks "Altparteien" plötzlich "verfassungsfeindlich" sein soll, hat sich bei den Grünen offenbar bis heute noch nicht herumgesprochen: "Als die GRÜNEN 1989 erstmals in den Rat einzogen, hatten sie die Selbstbescherung der Altparteien kritisiert, die sich kurz vor den Wahlen die Aufwandsentschädigungen teilweise um über 100% erhöht hatten. Schon damals unternahmen die GRÜNEN im Rat alle Anstrengungen, die Diäten auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. Da dies von den anderen Parteien strikt abgelehnt wurde, beschlossen die GRÜNEN jährlich mindestens 10.000 DM für soziale und ökologische Projekte zu spenden." (Bündnis 90 / Die Grünen, OV Engelskirchen, www.gruene-engelskirchen.de/diaeten.htm Abruf 2.10.2000). Und abschließend ein Zitat der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU): "Die Grünen haben sich festgelegt, die Koalition sofort zu beenden, wenn einer ihrer Dezernenten nicht wiedergewählt wird. Gerade für die, die immer mit einem hohen moralischen Anspruch gegen uns ´Altparteien` angetreten sind, ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, dies jetzt auch zu tun." (FR v. 15. 3.95).

 

Kontakte zu anderen Rechtsextremisten

Nach wie vor ist das Verhältnis der REP zu anderen Rechtsextremisten ungeklärt. Auch die Parteispitze wendet sich weiter von dem sogenannten "Abgrenzungsbeschluss" des "Ruhstorfer Parteitages" aus dem Jahr 1990 ab.

In der Vergangenheit konnten insbesondere in Baden-Württemberg immer wieder Kontakte von teilweise führenden Funktionären der Partei zu anderen Rechtsextremisten festgestellt werden. Solche Kontakte standen und stehen in eklatantem Widerspruch zu geltenden Parteibeschlüssen und sind auch nach Satzung der REP nicht sanktioniert.

So half ein führender Neonazi im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 1996 dem damaligen REP-Landtagsabgeordneten Karl-August SCHAAL, indem er ihn im Wahlkampf logistisch unterstützte.

Dieser Neonazi wurde seinerzeit von der Polizei erkannt, als er im Kreis Tübingen mit dem Fahrzeug von SCHAAL unterwegs war, um gemeinsam mit anderen Personen, darunter dem stellvertretenden Tübinger REP-Kreisvorsitzenden, für die Partei zu plakatieren.

Dem ehemaligen Landtagsabgeordnete Karl August Schaal bot sich im Wahlkampf 1995/1996 ein Nachbar mit Namen Alois Hogh als Helfer zum Aufhängen von Plakaten an. Herr Hogh war damals in Tübingen politisch nicht Erscheinung getreten; er nahm lediglich einmal an einer Plakatieraktion teil. Sonstige Kontakte zu Herrn Hogh gab es nicht. Bei der Plakatieraktion wurde zunächst das Fahrzeug mit den Plakattafeln ohne besonderen Anlaß polizeilich kontrolliert und später das Kleben der Plakate mit einer Infrarot-Kamera aufgenommen. Die Republikaner sind daher der Meinung, daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß diese Aktion vom Verfassungsschutz gesteuert wurde, da dem Photographen der Ort, an dem die Plakate aufgehängt wurden, schon aus technischen Gründen vorher bekannt gewesen sein mußte.

 

Am 6. Juni 1998 fanden sich auf Initiative der "Republikanischen Jugend" in Kassel mehrere Hundert Demonstranten aus dem gesamten rechtsextremistischen Spektrum zusammen, um gegen die Ausstellung "Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht 1941 - 1944" zu demonstrieren. Prominentester Redner der REP war der baden-württembergische Landes- und - seinerzeit geschäftsführende - stellvertretende Bun-desvorsitzende KÄS. Positiv äußerte er sich - so das "Nationale Info-Telefon Preussen" - über den parteiübergreifenden "Zusammenhalt nationaler Kräfte". Zudem habe er neben den "Patrioten aus dem bürgerlichen Lager" auch jene Patrioten begrüßt, die unter schwarz-weiß-roten Fahnen erschienen seien. Als Vertreter der "Freien Nationalisten" habe der bekannte Neonazi Thomas WULFF sprechen dürfen.

Am 6.6.1998 veranstaltete die RJ Hessen unter Leitung ihres Vorsitzenden Andreas Lehmann in Kassel eine Demonstration gegen die inzwischen wegen mehrerer Fälschungen zurückgezogenen Wehrmachtsausstellung. Die Demonstration war öffentlich. Sich vordrängende Vertreter anderer Gruppen von außerhalb der Partei wurden von der Versammlungsleitung an den Schluß des Demonstrationszuges verwiesen. Es ist aber nochmals darauf hinzuweisen, daß sich jeder dieser Demonstration anschließen konnte. Dies ergibt sich im übrigen auch aus dem geltenden Versammlungsrecht. Ein Neonazi namens Thomas Wulff war den Veranstaltern weder bekannt noch zu der Demonstration eingeladen worden.

Zum Ende der Demonstration sollten kurze Ansprachen gehalten werden; kurz deshalb, weil die Situation wegen der gewaltbereiten linken Demonstranten heikel wurde und die Polizei dazu drängte. In seinem kurzen Redebeitrag verwies Käs darauf, daß alle Bürger unseres Landes gegen diese Ausstellung demonstrieren sollten, da sie nicht die Wahrheit darstelle. In diesem Zusammenhang begrüßte er alle, die gegen diese Ausstellung aufstünden, unabhängig von ihrem politischen Herkommen. Dabei wurden weder die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen verwischt noch zu einer Kooperation aufgefordert. Der Hinweis galt lediglich dieser Demonstration und dem friedlichen Protest gegen eine Ausstellung, die eine ganze Generation mit unwahren Falschbehauptungen diffamiert.

 

1999 waren in Karlsruhe auf der REP-Kommunalwahlliste Mitglieder der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) zu finden. Ein verantwortlicher NPD-Funktionär äußerte sich dahingehend, dass die Kandidatur - entgegen der Behauptung der REP - durchaus auf der Basis einer offiziellen Absprache zwischen den Parteien vollzogen worden sei.

Richtig daran ist nur, daß für die baden-württembergische Kommunalwahl in Karlsruhe-Stadt auf der Liste der Republikaner Mitglieder der NPD kandidiert haben. Gegenüber den Republikanern haben diese Kandidaten allerdings bei der Listenaufstellung ihre Mitgliedschaft zur NPD verschwiegen, so daß in der Aufstellungsversammlung für die Republikaner kein Grund bestand, sie als parteilose Bewerber nicht auf ihre Liste zu nehmen. Auch der damalige Kreisvorsitzende Markus Schäfer, gegen den ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet wurde, hat in einem Schreiben an den Landesverband Baden-Württemberg festgehalten, daß er von der Mitgliedschaft dieser Kandidaten in der NPD nichts gewußt habe. Herr Schäfer hat die Partei kurz nach dem Vorfall verlassen. Das Landespräsidium der Republikaner hat sich sofort, nachdem ihm die politische Provenienz dieser Kandidaten bekannt geworden war, in der Öffentlichkeit von der Liste distanziert (Pressemitteilung vom 21.10.1999) und den Versuch unternommen, die Liste zurückzuziehen. Dies war jedoch nicht mehr möglich, da der letzte Termin dafür bereits verstrichen war. Diese Verlautbarung wurde von der Presse aufgegriffen ("Stuttgarter Nachrichten", 22.10.1999: "Rep gehen auf Distanz zur NPD"). Es ist wiederum bezeichnend für den manipulativen Umgang des Landesamtes für Verfassungsschutz mit den Fakten, daß es die eindeutigen Distanzierungen der Republikaner und den Versuch, die Liste zurückzuziehne, mit keiner Silbe erwähnt, während es den unwahren Behauptungen eines NPD-Funktionärs uneingeschränkt Glauben schenkt.

 

Ähnliche Vorkommnisse gab es auch in Pforzheim. Dort kandidierten Angehörige des rechtsextremistischen "Freundeskreises ,Ein Herz für Deutschland', Pforzheim e.V." (FHD) auf der Gemeinderatsliste der REP und wirkten aktiv an deren Wahlkampf mit. Nach dem Vorbild der Parteiführung sieht anscheinend die Basis mittlerweile auch keinen Anlass mehr, gegenüber anderen Rechtsextremisten Zurückhaltung zu üben.

Dieser Vorwurf ist geradezu bezeichnend für die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes. Es trifft zwar zu, daß in Pforzheim bei der Kommunalwahl im Oktober 1999 fünf Mitglieder des "Freundeskreises Ein Herz für Deutschland, Pforzheim e.V." auf der Liste der Republikaner kandidiert haben. Keiner dieser fünf Kandidaten ist Mitglied einer Partei. Und zum Zeitpunkt der Listenaufstellung im Sommer 1999 war der "Freundeskreises Ein Herz für Deutschland, Pforzheim e.V." noch nie als rechtsextremistisch bezeichnet oder in den Verfassungsschutzberichten erwähnt worden. Er wurde somit vom Verfassungsschutz bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht als rechtsextremistisch eingestuft. Überdies bestand bei der Listenaufstellung kein Anlaß für die Republikaner, den Verein im Unterschied zum Verfassungsschutz als rechtsextremistisch zu verdächtigen.

Erst nach der Kandidatur von fünf Mitgliedern auf der Liste der Republikaner wurde dieser Freundeskreis in dem im Jahr 2000 erschienenen Verfassungsschutzbericht für 1999 ohne Begründung erwähnt. In den Berichten für die Jahre 1994 bis 1998 wurde der "Freundeskreis Ein Herz für Deutschland, Pforzheim e.V." dagegen nicht aufgeführt. Es ist somit absurd, den Republikanern eine Nähe zu Rechtsextremisten aufgrund der o.g. Kandidatur zu unterstellen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob nicht das Landesamt für Verfassungsschutz den Freundeskreis ausschließlich deshalb in den Bericht für 1999 aufgenommen hat, um den Republikanern eine angebliche Nähe zu Rechtsextremisten anhängen zu können.

 

 

Zwiespältige Reaktionen der Partei auf Verstöße gegen den "Abgrenzungsbeschluss"

Unter der derzeitigen Parteiführung von Dr. SCHLIERER ist nicht erkennbar, dass eine Missachtung der geltenden Abgrenzungsbeschlüsse gegenüber anderen Rechtsextremisten klare Sanktionen zur Folge hätten bzw. Verstöße nur von der unteren Funktionärsebene oder einfachen Mitgliedergruppen verübt würden. Bis heute hat es kaum Sanktionen gegen führende Funktionäre aufgrund ihrer Kontakte zu anderen Rechtsextremisten gegeben. Teilweise sind sie immer noch in ihren Ämtern, so der Landesvorsitzende Christian KÄS, oder haben zumindest, wie der ehemalige Landtagsabgeordnete Karl-August SCHAAL, noch maßgebliche Funktionen inne.

Dies lässt nur den Schluss zu, dass der so genannte "Abgrenzungsbeschluss" bloß auf dem Papier steht, auch wenn der Bundesvorsitzende vordergründig wiederholt, dass die Partei gegen eine Zusammenarbeit mit anderen Rechtsextremisten und für eine eindeutige Abgrenzung zu ihnen eintrete. Ein konsequentes Vorgehen gegen diesbezügliche Verstöße seiner Parteimitglieder lässt er jedoch vermissen.

Es kann überhaupt nicht die Rede davon sein, daß die Abgrenzungsbeschlüsse der Republikaner gegenüber Rechtsextremisten keine Geltung mehr hätten. Seit 1994 gab es verschiedene Parteiausschlußverfahren, die aufgrund des Ruhstorfer Beschlusses vollzogen wurden. Diese Tatsache wird sowohl im Verfassungsschutzbericht 1999 als auch in der hier behandelten Broschüre einfach ignoriert, obwohl sie den Verfassungsschutzbehörden bekannt ist. Schlimmer: Es wird wider besseres Wissen vom Landesamt für Verfassungsschutz eine Falschbehauptung aufgestellt, um die Öffentlichkeit zu desinformieren.

Als jüngste Beispielsfälle für Parteiordnungsverfahren wegen Kontakten zur NPD oder wegen Befürwortung einer Kooperation mit der NPD sind die Ausschlußverfahren gegen Werner Frey (stv. Landesvorsitzender Schleswig-Holstein) und Peter Fischer (Kreisvorsitzender Bergstraße) zu nennen. Gegen beide wurden Ordnungsmaßnahmen verhängt und ein Ausschlußverfahren eingeleitet. Werner Frey trat daraufhin aus der Partei aus. Peter Fischer wurde durch Urteil des Bundesschiedsgerichts ausgeschlossen. Ein Antrag Fischers beim Amtsgericht gegen das Schiedsgerichtsurteil wurde rechtskräftig zurückgewiesen.

Es ist eigentlich überflüssig zu erwähnen, daß auch die Republikaner bei Parteiordnungsverfahren die einschlägigen Vorschriften des Parteiengesetzes und ihrer Satzung zu beachten haben, die beim Ausschluß von Mitgliedern ein justizförmiges Verfahren mit Instanzenweg vorsehen. Alle Parteien stehen vor dem Problem, daß ein Parteiausschluß von Mitgliedern, die gegen Grundsätze verstoßen, erst nach Abschluß eines längeren Verfahrens möglich ist. Nur den Republikanern wird wiederum einseitig zum Vorwurf gemacht, nicht schnell genug zu handeln, obwohl ein schnellerer Parteiausschluß nach den rechtlichen Vorgaben gar nicht möglich ist.

 

Bewertet man das Verhalten einzelner maßgeblicher Parteimitglieder, auch unter Berücksichtigung ihrer öffentlich verlautbarten politischen Zielsetzungen, so wird das Bild der REP als einer rechtsextremistischen Partei weiter gefestigt. Die wiederholten Kontakte von Parteiangehörigen zu anderen Rechtsextremisten - quer durch nahezu alle Organisationsebenen - dokumentieren den Unwillen und die Unfähigkeit der REP, sich von anderen Rechtsextremisten abzugrenzen.

Durch die jüngste Kritik am Abgrenzungsbeschluss mit der Forderung nach dessen Aufhebung und dem Rücktritt des Bundesvorstands wird zudem deutlich, dass diejenigen Kräfte in der Partei, die sich gegenüber anderen Rechtsextremisten vorbehaltlos öffnen wollen, immer mehr an Einfluss gewinnen.

"... Die Versammlung der hessischen Kreisvorsitzenden der Republikaner fordert den Bundesvorstand der REP auf, aufgrund der katastrophalen Wahlergebnisse der letzten Jahre zurückzutreten. Der Kurs der Abgrenzung gegenüber anderen Patrioten wird ebenso verurteilt wie die ,Wohlverhaltenspolitik' gegenüber den sog. Etablierten ..."

[Pressemitteilung des REP-Kreisverbands Bergstraße (Hessen) vom November 1999]

Die hier zitierten Äußerungen des inzwischen aus der Partei ausgeschlossenen Vorsitzenden des KV Bergstraße haben zu keinem Zeitpunkt die Zustimmung des Landesverbandes Hessen gefunden. Herr Fischer, der inzwischen rechtskräftig aus der Partei wegen seiner Befürwortung einer Zusammenarbeit mit der NPD ausgeschlossen wurde, konnte niemals für "die hessischen Kreisvorsitzenden" sprechen. Es gab auch keine Versammlung der hessischen Kreisvorsitzenden der Republikaner im November 1999. Vielmehr hatten sich seinerzeit nur einige wenige Kreisvorsitzenden getroffen, die überdies die angeblichen Forderungen keineswegs unterstützten.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß das Landesamt für Verfassungsschutz verschweigt, daß der hessische Landesvorstand der Republikaner in seiner Sitzung vom 13.11.1999 mit 17 gegen drei Stimmen die Forderungen Fischers zurückwies und dies in einer Pressemitteilung bekanntgab. Diese vom Verfassungsschutz einfach ignorierten Fakten wurden überdies in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 16.11.1999 (Nr. 66/99) ebenfalls der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

Es kann also keine Rede davon sein, daß "Kräfte, die sich gegenüber anderen Rechtsextremisten vorbehaltlos öffnen wollen, immer mehr an Einfluss gewinnen" gewinnen würden. Auch hier ist das Gegenteil der Fall: Der Mentor der Kritik am Bundesvorstand wurde inzwischen ausgeschlossen. Die Kräfte, die den verfassungskonformen Kurs der Partei vertreten, haben sich auch im Fall Fischer klar durchgesetzt.

 

Führende Funktionäre der "Republikaner" versuchen nach außen hin, den Eindruck einer rechtskonservativen Partei zu erwecken.

Ist sie es?

Die REP sind entgegen ihrer Darstellungsversuche keine rechtskonservative Partei, sondern eindeutig rechtsextremistisch. Anders lautende Positionierungen der Partei gehen an der Realität vorbei.

Insoweit entspricht es auch nicht den Tatsachen, dass die REP durch die Übernahme der Parteiführung durch Dr. SCHLIERER auf dem Weg in das demokratische Parteienspektrum seien. Bereits vor 1994 hatte er als stellvertretender Bundesvorsitzender den Kurs der REP verantwortlich mitgestaltet und mitgetragen, so dass ihm bereits unter seinem Vorgänger Franz SCHÖNHUBER maßgebliche (Mit-)Verantwortung zukam.

Dass diese Kontinuität des politischen Kurses nicht nur aus taktischen Gesichtspunkten heraus erfolgt, sondern auch von einer entsprechenden Überzeugung getragen wird, belegt eine Äußerung Dr. SCHLIERERs aus dem Jahr 1992. Einem Pressebericht der "Schwäbischen Zeitung" vom 20. Januar 1992 zufolge erklärte er seinerzeit bereits im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung: "Ich bin der Mann hinter SCHÖNHUBER", ohne sich auch nur in Teilen vom Kurs oder von den Aussagen des damaligen Bundesvorsitzenden zu distanzieren. Hierdurch wird deutlich, dass er sich bereits frühzeitig - als stellvertretender Bundesvorsitzender - mit dem politischen Kurs seines Vorgängers identifizierte.

Die Argumentation des Verfassungsschutzes läßt auch hier zu wünschen zu übrig. Zunächst einmal zeigt gerade die Realität, daß die Republikaner längst eine rechtskonservative Partei sind. Dies wird nicht zuletzt durch die Übernahme des Parteivorsitzes durch den heutigen Bundesvorsitzenden Rolf Schlierer im Dezember 1994 deutlich. Schlierer hatte zusammen mit den beiden früheren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Alexander Hausmann und Christian Käs nach der Amtsenthebung des ehemaligen Vorsitzenden Schönhuber im Herbst 1994 die Parteiführung übernommen und sich bei der Wahl auf dem Bundesparteitag am 17.12.1994 in Sindelfingen gegen andere Bewerber durchgesetzt. Schlierer war zuvor als stellvertretender Bundesvorsitzender vorwiegend für die programmatische Arbeit der Partei zuständig. So war er als Vorsitzender der Bundesprogrammkommission für die auf dem Bundesparteitag 1993 in Augsburg erfolgte Novellierung des Parteiprogrammes verantwortlich. Zu diesem Parteiprogramm stellte der VGH Hessen in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 07.05.1998 fest: "Anhaltspunkte für menschenrechtsfeindliche Bestrebungen ergeben sich allerdings nicht aus dem Bundesparteiprogramm 1993, welches ein ausdrückliches Bekenntnis zu den fundamentalen Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung enthält." Somit läßt sich also gerade aus der Mitwirkung des heutigen Parteivorsitzenden nicht entnehmen, daß dieser vor dem Dezember 1994 einen extremistischen oder verfassungsfeindlichen Kurs der Partei mitgestaltet hätte.

Noch viel weniger läßt sich dies aus dem Zitat aus dem Jahr 1992 ablesen. Einmal abgesehen davon, daß es sich hierbei um ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat im Rahmen der Wahlkampfberichterstattung vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg handelt, läßt sich aus dem Zeitpunkt nichts im Sinne irgendeiner Kontinuität ableiten. Im Jahr 1992 stand die Partei nicht im Verfassungsschutzbericht und war daher auch nicht als extremistisch eingestuft. In einem rechtskräftigen Urteil vom 30.12.1992 stellte das Oberlandesgericht Stuttgart fest: "Es liegen derzeit auch keine hinreichend sicheren Nachweise dafür vor, daß Die Republikaner abweichend vom Parteiprogramm und über dieses hinausgehend die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen; in den bisher vorliegenden Verfassungsschutzberichten sind sie nicht erwähnt." Wenn sich also der heutige Parteivorsitzende, der im Januar 1992 nach der Parteisatzung als geschäftsführender stellvertretender Bundesvorsitzender der nächste Funktionsträger hinter Schönhuber war, sich im Wahlkampf auf eine entsprechende Frage eines Journalisten als "der Mann hinter Schönhuber" bezeichnete, war dies satzungsrechtlich zutreffend und nicht zu beanstanden. Eine Distanzierung vom späteren Kurs des Parteivorsitzenden war zu diesem Zeitpunkt auch nicht erforderlich, da die Partei auch zum damaligen Zeitpunkt keinen verfassungsfeindlichen oder extremistischen Kurs verfolgte. Im übrigen ist die Unterstellung, daß sich der heutige Parteivorsitzende "bereits frühzeitig mit dem politischen Kurs seines Vorgängers identifiziert" habe, schon deshalb unsinnig, weil es "den politischen Kurs" seines Vorgängers gar nicht gegeben hat.

 

Das zunächst geheimgehaltene Treffen vom 17. November 1998 zwischen Dr. SCHLIERER und dem Bundesvorsitzenden der rechtsextremistischen "Deutschen Volksunion" (DVU), Dr. Gerhard FREY, kurz vor dem Bundesparteitag 1998 bestätigt die tatsächliche Intention des Bundesvorsitzenden und damit der REP. Mit der dort getroffenen Übereinkunft, durch die ein konkurrierendes Auftreten beider Parteien bei Wahlen vermieden werden soll , ist man den Abgrenzungsgegnern in der Partei entgegengekommen. Bis dahin hatte insbesondere Dr. SCHLIERER wiederholt Gespräche mit DVU-Vertretern rigoros abgelehnt und war für eine strikte Abgrenzung gerade auch gegenüber dieser Partei eingetreten.

Das Treffen und die neuerliche Bestätigung von Dr. SCHLIERER als Bundesvorsitzender auf dem Bundesparteitag vom 21./22. November 1998 im bayerischen Hinterskirchen zeigen, dass die innerparteilichen Befürworter eines stärkeren Kooperationskurses gegenüber anderen Rechtextremisten ihre politische Zielsetzung nicht aufgeben müssen, sondern offensichtlich die zumindest stillschweigende Rückendeckung der Parteiführung haben.

Auch diese Ausführungen enthalten neben Kaffeesatzleserei mehrere Unwahrheiten. Richtig ist, daß sich der Parteivorsitzende Schlierer am 17.11.1998 zu einem Gespräch über die politische Lage in Deutschland nach der Bundestagswahl mit dem Vorsitzenden der DVU getroffen hatte. Dieses Treffen war im zuständigen Parteigremium bekannt, also keineswegs geheimgehalten. Bei diesem Gespräch wurde entgegen allen Unterstellungen und Falschbehauptungen keinerlei Übereinkunft oder Absprache getroffen. Es gab lediglich eine Verständigung darüber, daß man sich bei künftigen Wahlen darum bemühen wolle, eine unnötige Konkurrenz zwischen Republikanern und DVU zu vermeiden. De facto sind jedoch Republikaner und DVU auch nach dem 17.11.1998 weiterhin bei Wahlen gegeneinander angetreten. Es gab weder Kontakte noch eine irgendwie geartete Kooperation zwischen Republikanern und DVU. Schon daraus wird deutlich, daß es weder eine Absprache noch einen "stärkeren Kooperationskurs gegenüber anderen Rechtsextremisten" gab. Die Behauptung, daß die innerparteilichen Befürworter einer stärkeren Kooperation mit Rechtsextremisten die Rückendeckung der Parteiführung besäßen, läßt sich auch nicht aus den Wahlergebnissen bei den Bundesparteitagen 1998 und 2000 herleiten. Vielmehr machen gerade die Wahlergebnisse zum Bundesvorstand der Republikaner in den letzten Jahren deutlich, daß es inzwischen keinen einzigen Befürworter einer solchen Kooperation mit Rechtsextremisten mehr im Vorstand gibt. Damit dokumentiert die Entwicklung der Partei in den letzten sechs Jahren genau das Gegenteil dessen, was vom Landesamt für Verfassungsschutz behauptet wird.

 

Die Gemeinsamkeiten der Spitzenfunktionäre von DVU und REP scheinen zudem größer zu sein als öffentlich zugegeben, wenn angesichts der bisherigen Abgrenzung ein einziges Treffen genügt, um eine Übereinkunft mit solch weitreichenden Konsequenzen zu erzielen. Die Erklärung einer politischen Partei, sich zugunsten eines direkten Konkurrenten nicht dem Wählervotum zu stellen (eines der elementaren Ziele einer Partei), stellt eine gravierende Selbstbeschränkung dar, die man sich kaum zugunsten eines bislang hart kritisierten Konkurrenten auf der Basis eines kurzen Treffens auferlegt.

Das Übereinkommen vom November 1998 macht daneben deutlich, dass sich die Konturen zwischen beiden Lagern innerhalb der REP unter der Führung von Dr. SCHLIERER zunehmend verwischen und sich der "rechte Flügel" - auch vertreten durch den baden-württembergischen Landesvorsitzenden KÄS - faktisch weiter durchsetzt. Grundsätzlich lässt sich an den angestrebten Wahlabsprachen ablesen, dass sich sowohl die DVU als auch die REP in das "nationale Lager" einordnen. Unter Führung Dr. SCHLIERERs haben die REP gerade in den letzten Jahren einen weiteren Rechtsruck vollzogen.

Wurde der damalige Parteivorsitzende Schönhuber noch 1994 wegen seiner Kontaktaufnahme mit der DVU unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dr. SCHLIERER entmachtet, so verhandelt Dr. Schlierer nunmehr selbst direkt mit DVU-Chef Frey und trifft weitreichende politische Absprachen.

Wie bereits dargelegt, gibt es das angebliche Übereinkommen vom November 1998 nicht. Bezeichnenderweise kann der Verfassungsschutz auch keine Quelle für seine Behauptung benennen. Das Landesamt für Verfassungsschutz verschweigt vorsätzlich, daß Republikaner und DVU auch weiterhin als konkurrierende Parteien bei Wahlen (wie etwa bei der Landtagswahl in Thüringen) gegeneinander angetreten sind. Von einer gravierenden Selbstbeschränkung der Republikaner kann also gar keine Rede sein. Im übrigen wies der Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes Franz Gruber bereits im November 1998 laut einer Meldung der "WELT" vom 24.11.1998 darauf hin, daß es keine Annäherung zwischen Republikanern und DVU gebe: "Die Gespräche zwischen den rechtsextremen Republikanern und der Deutschen Volksunion (DVU) über Wahlabsprachen haben nach Ansicht von Verfassungsschützern keine Annäherung zwischen den beiden Parteien gebracht."

Die Behauptung des Landesamtes für Verfassungsschutz, daß sich bei den Republikanern die "Konturen zwischen den Lagern verwischen" würden und sich ein sog. "rechter Flügel" unter Käs durchgesetzt habe, entbehrt ebenfalls jeglicher Grundlage. Abgesehen davon, daß Käs zu keinem Zeitpunkt eine Kursänderung oder Annäherung an Rechtsaußen gefordert hat, ist nach seinem mißlungenen Versuch einer Gegenkandidatur gegen Schlierer 1998 und nach seinem Rückzug aus der Führungsspitze der Partei auf dem Bundesparteitag 2000 genau das Gegenteil dessen eingetreten, was der Verfassungsschutz behauptet. Auf dem Bundesparteitag in Winnenden im November 2000 setzte sich Schlierer mit seinem Personalvorschlag vollständig durch. Der sog. "rechte Flügel" was immer darunter zu verstehen sein soll spielte keine Rolle. Insoweit kann auch auf die Berichterstattung vom 20.11.2000 über den Bundesparteitag verwiesen werden.

Geradezu absurd ist daher die Behauptung, die Republikaner hätten "gerade in den letzten Jahren einen weiteren Rechtsruck vollzogen" hätten. Einmal abgesehen davon, daß das Landesamt für Verfassungsschutz nicht in der Lage ist, auch nur einen einzigen Beweis für seine Behauptungen anzubieten, beweisen die vorgenannten Fakten genau das Gegenteil. Offenbar war hier der Wunsch Vater der Verfassungsschutz-Gedanken.

 

 

Fazit

Die zahlreichen als verfassungsfeindlich einzustufenden Äußerungen der REP-Mitglieder und -Funktionäre, die Kontakte zu anderen Rechtsextremisten und die häufig ausbleibenden Reaktionen der Parteiführung auf solche Vorkommnisse belegen in vielfältiger Weise die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei den REP. Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Dabei stellen die beispielhaft aufgeführten Äußerungen und Kontakte nur einen Querschnitt aus den dem LfV vorliegenden Erkenntnissen dar.

Die Behauptung der REP, sie würden zu Unrecht den rechtsextremistischen Parteien zugeordnet, ist damit widerlegt. Weder ist der Vorwurf der mangelnden Neutralität gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz sachlich begründet noch wird das Parteienprivileg durch die nachrichtendienstliche Beobachtung eingeschränkt.

An der Rechtmäßigkeit und auch Notwendigkeit der nachrichtendienstlichen Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden als Grundlage einer geistig-politischen Auseinandersetzung mit den REP gibt es daher keine berechtigten Zweifel.

 

Die in der Verfassungsschutzbroschüre angeführten Beispiele tragen das Fazit nicht. Weder treffen sie zu, noch stellen sie irgendeinen Querschnitt dar oder belegen gar in "vielfältiger Weise" die angeblich bestehenden "tatsächlichen Anhaltspunkte" verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Republikaner. Die eklektizistische Vorgehensweise, die sinnentstellenden Verkürzungen oder die Aufstellung von Falschbehauptungen seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz widerspricht nicht nur den gesetzlich normierten Aufgaben des Verfassungsschutzes, sondern begründen den Verdacht einer voreingenommenen und parteilichen Arbeitsweise der Behörde. Dies zeigt sich vor allem dort, wo das Landesamt für Verfassungsschutz ganz gezielt ihm bekannte Erkenntnisse verschweigt, weil diese nicht in das gewünschte Bild hineinpassen. Hierzu zählt beispielsweise, daß der Verfassungsschutz auch das Urteil des Truppendienstgericht Süd vom 22.3.2000 verschweigt, in dem zwei in Baden-Württemberg stationierte Berufssoldaten, die den Republikanern angehören, von disziplinarrechtlichen Vorwürfen freigesprochen wurden. In dieser Entscheidung gelangt das Gericht nach einer intensiven Beweisaufnahme über die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu folgender Bewertung:

"Die Partei verfolgt keine verfassungsfeindlichen Ziele und selbst wenn dem so wäre, konnte der Soldat auch aufgrund der Anschuldigungsschrift dies nicht erkennen."

"Insgesamt kam vielmehr die Kammer insoweit zu dem Ergebnis: Die Soldaten haben durch das ihnen vorgeworfene und von der Kammer festgestellte außerdienstliche Engagement für die REP ihre Dienstpflichten nach §§ 8 und 17 Abs.2 S.2 SG schon objektiv nicht verletzt, weil nicht festgestellt werden kann, die Partei habe im angeschuldigten Zeitruam im Sinne der Anschuldigungsschrift, die nach § 103 Abs.1 WDO den Gegenstand der Urteilsfindung bestimmt, verfassungsfeindliche Ziele verfolgt."

In einem Kommentar zu diesem Truppendienstgerichtsurteil in der FAZ von 25.9.00 heißt es: "Ebenso schwer wiegt, daß das Gericht wichtige politische Aussagen der Republikaner als verfassungsmäßig unbedenklich bewertet. Damit widerspricht es dem Anspruch aller Bundestagsparteien, selbst zu bestimmen, was politisch korrekt und damit verfassungskonform sei. Das ist der Stoff, aus dem Grundsatzdebatten gemacht sind."

Demgegenüber profiliert sich das Landesamt für Verfassungsschutz mit seiner Broschüre über die Republikaner als Sprachrohr der politischen Korrektheit. Die angeführten Beispiele für angeblich verfassungsfeindliche Äußerungen, für angebliche Kontakte zu Rechtsextremisten oder angeblich häufig nicht erfolgende Reaktionen der Parteiführung treffen zum größten Teil nicht zu und dienen allenfalls der Irreführung der Öffentlichkeit.

Fazit: Insgesamt hinterläßt die Verfassungsschutzbroschüre daher den Eindruck einer intellektuell anspruchslosen und dilettantischen Zusammenstellung von Halb- und Unwahrheiten, die offenbar ausschließlich deshalb im September 2000 veröffentlicht wurde, um im Vorwahlkampf der den Innenminister stellenden Regierungspartei Argumente zur Polemik gegen die Republikaner zu liefern.

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