dpa-Meldung vom 1. Februar 2000

Republikaner wollen gegen Auszahlung von CDU-Geldern klagen

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Republikaner wollen gegen Auszahlung von CDU-Geldern klagen =

Berlin (dpa) - Die Republikaner haben den Bundestag aufgefordert, die Abschlagszahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung an die CDU vorläufig zu stoppen. Der Parteivorsitzende Rolf Schlierer appellierte in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), die CDU bei der Zuteilung der staatlichen Mittel für das vergangene Rechnungsjahr unberücksichtigt zu lassen. Thierse muss bis zum 15. Februar entscheiden, ob die CDU die nächste Abschlagsrate bewilligt bekommt.
Sie können aberkannt werden, wenn eine Partei unkorrekte Rechenschaftsberichte vorlegt.

Schlierer kündigte an, Klage beim Berliner Verwaltungsgericht einzureichen, falls der CDU Zuwendungen für 1999 zugesprochen werden. Wenn einer Partei die staatliche Unterstützung zum Teil entzogen wird, steht der entsprechende Betrag den anderen Parteien zu. Auf diese Weise könnten auch die Republikaner von einer Sanktion gegen die CDU profitieren.
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011657 Feb 00

Die Republikaner

Der Bundesvorsitzende

     
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Rechenschaftsbericht der CDU vom 31.12.1999

Schreiben des Referats Parteienfinanzierung vom 27.09.99, Az: PD 2 8131 150(98)

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Sehr geehrter Herr Präsident,

ich nehme zunächst bezug auf ein Schreiben der Bundestagsverwaltung, Referat Parteienfinanzierung vom 27.09.99, Az: PD 2 8131 150(98), an den Bundesschatzmeister meiner Partei, in dem uns im Zusammenhang mit der Abgabe des Rechenschaftsberichtes für das Jahr 1998 mitgeteilt wurde, daß in dem Fall, daß "bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres kein ordnungsgemäßer Rechenschaftsbericht für das Vorjahr eingereicht" wird und sich dabei herausstellt, "daß er nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht", der Partei der Zuwendungsanteil an der staatlichen Teilfinanzierung verloren geht, "wenn es ihr nicht gelingt, den Fehler bis zum 31. Dezember abzustellen und einen dann ordnungsgemäßen Rechenschaftsbericht mit erneutem Testat des Wirtschaftsprüfers einzureichen. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind zwingend und eröffnen keinen anderweitigen Ermessensspielraum."

Nach Meldungen vom 03.01.2000 ist davon auszugehen, daß die hessische CDU einen 1,5-Millionen-Kredit von ihrem Schatzmeister Wittgenstein erhalten hat, der in den Landtagswahlkampf in Hessen geflossen sein soll. Der Kredit wurde jedoch nicht in den Rechenschaftsbericht aufgenommen. Es besteht der Verdacht, daß der Betrag im korrigierten Rechenschaftsbericht der CDU vom 31.12.1999 nicht aufgenommen wurde, so daß von der CDU ein Rechenschaftsbericht eingereicht wurde, der nicht den Vorschriften des § 24 PartG i.V.m. 26 PartG entspricht. Folglich ginge der CDU der Zuwendungsanteil an der staatlichen Teilfinanzierung verloren.

Ich bitte darum, den Rechenschaftsbericht der CDU vom 31.12.1999 auf diesen Sachverhalt hin zu überprüfen. Außerdem erwarte ich, daß die CDU bis zum Abschluß der vorgenannten Prüfung keine Abschlagszahlungen gem. § 20 PartG im laufenden Jahr erhält. Sollte sich bestätigen, daß der Rechenschaftsbericht der CDU keine korrekten Angaben über die tatsächlichen Einnahmen der Partei enthält, fordere ich Sie auf, keine staatlichen Zuwendungen für die CDU für das Rechnungsjahr 1998 festzusetzen und den auf die CDU entfallenden Anteil nach der bisherigen Verwaltungspraxis auf die anderen Parteien, die in den Genuß staatlicher Zuwendungen kommen, zu verteilen.

Um den diesbezüglichen Anspruch meiner Partei wahren zu können, bitte ich um umgehende Mitteilung des Betrages, der in diesem Falle auf die Partei Die Republikaner zusätzlich zu den für das Jahr 1998 bislang festzusetzenden Zuwendungen entfallen würde.

Hinsichtlich der Zuwendungsbescheide zugunsten der CDU in den zurückliegenden Jahre gehe ich davon aus, daß diese Bescheide, soweit in den entsprechenden Jahren nicht in den Rechenschaftsbericht ausgewiesene Zahlungen an die CDU erfolgten, gemäß § 48 Abs.2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 VwVfG aufgehoben werden und die an die CDU gezahlten Beträge vollständig zurückgefordert bzw. mit künftigen Auszahlungsansprüchen der CDU verrechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Schlierer MdL

Bundesvorsitzender

Die Republikaner

Der Bundesvorsitzende

     
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Strafanzeige gegen Manfred Kanther MdB

-

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatten wir gegen

Herrn Manfred Kanther MdB

Jagdweg 5, 65207 Wiesbaden

Strafanzeige

wegen des Verdachts der Geldwäsche u.a. in Verbindung mit dem am 14.01.2000 bekanntgewordenen Transfer von Parteivermögen der hessischen CDU ins Ausland. Es besteht danach der dringende Tatverdacht, daß Gelder aus rechtswidrigen Spenden, die im Zusammenhang mit dem sog. Flick-Skandal stehen, mit Wissen und Wollen des früheren Vorsitzenden der hessischen CDU Manfred Kanther ins Ausland transferiert und auf Konten in der Schweiz und in Liechtenstein verwahrt wurden, um die Herkunft der Spenden zu verschleiern und die Spenden nicht in den Rechenschaftsberichten der Partei offenlegen zu müssen.

Damit besteht der Verdacht des Tatbestandes der Geldwäsche gem. § 261 StGB.

Ich darf um Mitteilung des Aktenzeichens und um Zusendung der Abschlußverfügung an die oben erwähnte Anschrift bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Schlierer

Bundesvorsitzender

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MITTEILUNG NR. 6/00

 
  Berlin, den 17.01.2000

Republikaner: Keine Abschlagszahlungen an die CDU

Bundesvorsitzender der Republikaner schreibt an Bundestagspräsident Thierse

In einem Schreiben vom heutigen Tage hat der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer den Präsidenten des Bundestages Wolfgang Thierse darauf hingewiesen, daß nach den Meldungen über einen Kredit der hessischen CDU aus Auslandsguthaben, der nicht im Rechenschaftsbericht erwähnt worden sei, der Verdacht bestehe, daß der Rechenschaftsbericht der CDU vom 31.12.1999 nicht korrekt sei. Dies hätte nach einem Schreiben der Bundestagsverwaltung zur Folge, daß die CDU keinen Anspruch auf staatliche Zuwendungen für das Jahr 1998 habe.

Hinsichtlich der zurückliegenden Jahre forderte Schlierer den Bundestagspräsidenten auf, die an die CDU gerichteten Zuwendungsbescheide für die Jahre, in denen nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesene Geldbeträge an die CDU gegangen seien, gem. § 48 Abs.2 S.3 Nr. 1 bis 3 Verwaltungsverfahrensgesetz aufzuheben und die an die CDU ausgezahlten Beträge zurückzufordern bzw. ggf. mit künftigen Ansprüchen aus der staatlichen Teilfinanzierung zu verrechnen.

Schlierer äußerte in dem Schreiben seine Erwartung, daß die CDU bis zur Prüfung dieser Frage keine Abschlagszahlungen im laufenden Jahr erhalte. Außerdem forderte er Thierse auf, im Falle eines unkorrekten Rechenschaftsberichtes für 1998 keine Zuwendungen an die CDU für das Rechnungsjahr 1998 festzusetzen und den auf die CDU entfallenden Zuwendungsanteil auf die anderen zuwendungsberechtigten Parteien zu verteilen.

Die Republikaner erbaten die umgehende Mitteilung der Bundestagsverwaltung, welcher zusätzlicher Betrag in diesem Fall auf die Partei entfallen würde, um diesen ggf. zur Wahrung der eigenen Ansprüche gerichtlich geltend machen zu können.

V.i.S.d.P.: K-D Motzke, Bundesgeschäftsstelle

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MITTEILUNG NR. 5/00

 
  Berlin, den 15.1.2000

Republikaner erstatten Strafanzeige gegen Kanther wegen Verdachts auf Geldwäsche

Rolf Schlierer: "Mit ihren mafiaähnlichen Geldgeschäften hat die CDU dem Vertrauen der rechtstreuen Bürger in die Politik unermeßlich geschadet"

Republikaner fordern enttäuschte CDU-Mitglieder zum Übertritt auf

Die Republikaner wollen gegen den ehemaligen Bundesinnenminister und hessischen CDU-Landesvorsitzenden Manfred Kanther Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche erstatten. "Es scheint, als hätte der einstige Verfassungsschutzminister Kanther von der Mafia gelernt und die Erkenntnisse, die er bei der Vorbereitung des Geldwäschegesetzes gewonnen hat, selbst zum bewußten Verstoß dagegen benutzt", begründete der Bundesvorsitzende Rolf Schlierer diesen Schritt. Statt auf "law and order" blicke man bei der CDU jeden Tag tiefer in einen Abgrund an Organisierter Kriminalität.

Bislang habe die Union sich zur Einsicht und Selbstreinigung völlig unfähig gezeigt. Niemand übernehme mit seinem Rücktritt die politische Verantwortung, und die Wahrheit werde nach wie vor nur tröpfchenweise rausgerückt. "Die CDU hat die Bürger im Hessenwahlkampf nicht nur politisch betrogen, sondern sich offenbar auch mit rechtswidrigen Mitteln finanzielle Vorteile gegenüber konkurrierenden Parteien verschafft und Parlament und Öffentlichkeit wochenlang belogen", sagte Schlierer. "Deshalb unterstützen die Republikaner die SPD-Forderung nach Neuwahlen in Hessen."

Die größte Schuld hat die CDU nach Ansicht der Republikaner durch die Zerstörung des Ansehens der deutschen Politik im In- und Ausland auf sich geladen. Bei den europäischen Nachbarn werde die ehemalige Regierungspartei des selbsternannten "großen Europäers" Kohl bereits hämisch mit kalabresischen Zigarettenschmugglerringen verglichen. Erst recht könne mit keiner Strafe der Welt der Schaden wiedergutgemacht werden, den die CDU mit ihren mafiaähnlichen Finanzgeschäften dem Vertrauen der rechtstreuen Bürger in unsere Demokratie zugefügt habe.

Schlierer rief die von ihrer Partei enttäuschten CDU-Mitglieder auf, sich in den Reihen der Republikaner für eine bessere Politik zu engagieren. Parteineugründungen oder Abspaltungen, wie sie der bayerische CSU-Fraktionschef Glück offen befürchte, seien ebenso falsch wie die Flucht in unpolitische Resignation. "Jeder, der es nach diesen Enthüllungen in der CDU nicht mehr aushält, ist uns als Mitstreiter willkommen, wenn er sich für eine ehrliche und unbestechliche und nur an nationalen Interessen orientierte Politik einsetzen will", sagte Schlierer.

Der Bundesvorsitzende der Republikaner kündigte an, daß seine Partei in den nächsten Wochen mit Flugblättern und Anzeigen um ehemalige CDU-Mitglieder werben wolle. "Wir müssen verhindern, daß der CDU-Skandal die Zahl der Frustrierten und der achselzuckenden Nichtwähler noch weiter in die Höhe treibt", sagte Schlierer. Die größte Gefahr für die Demokratie entstehe dort, wo die Anständigen und Rechtstreuen sang- und klanglos das Feld räumten.

V.i.S.d.P.: M. Paulwitz, Bundesgeschäftsstelle

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MITTEILUNG NR. 7/00

 
  Berlin, den 18.1.2000

Republikaner kündigen rechtliche Schritte gegen Bundestagspräsidenten an

Nachbesserung des CDU-Rechenschaftsberichtes 1998 wäre rechtswidrig

Republikaner legen Novellierungsvorschlag für das Parteiengesetz vor

Die Republikaner haben dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt, daß sie gegen eine Festsetzung staatlicher Mittel für die CDU für das Jahr 1999 rechtliche Schritte ergreifen würden. In einem weiteren Schreiben an Wolfgang Thierse stellte der Bundesvorsitzende Rolf Schlierer fest, daß die laut Pressemeldungen der CDU eingeräumte Möglichkeit der Nachbesserung gegen das Parteiengesetz verstoße. Eine Bevorzugung der CDU werde von den Republikanern nicht hingenommen.

Schlierer forderte Thierse auf, die Festsetzung der staatlichen Mittel für 1999 entsprechend § 19 Abs.4 des Parteiengesetzes ohne Berücksichtigung der CDU vorzunehmen. Andernfalls würden die Republikaner mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen die Festsetzung vorgehen.

Die Fraktion der Republikaner im Landtag von Baden-Württemberg fordert inzwischen die baden-württembergische Landesregierung in einem Antrag auf, im Wege einer Bundesratsinitiative eine Novellierung des Parteiengesetzes herbeizuführen. Eckpunkte des Novellierungsvorschlages sind:

Verlust der staatlichen Mittel in voller Höhe für das Rechnungsjahr, in dem rechtswidrig von einer Partei Spenden erlangt oder nicht veröffentlicht wurden

Zwingende Aufhebung der Zuwendungsbescheide, wenn nachträglich der Anspruch auf staatliche Mittel entfällt

Unzulässigkeit von Spenden juristischer Personen

Einführung einer Strafbestimmung in das Parteiengesetz, die die Annahme unzulässiger Spenden, die Verheimlichung von Spenden im Rechenschaftsbericht oder ein Verstoß gegen die Weiterleitungspflicht unzulässiger Spenden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bedroht

Aufbewahrungspflicht der Rechenschaftsberichte und der zugehörigen Unterlagen von zehn Jahren

Verbot der Stückelung von Spenden und eine Veröffentlichungspflicht von Spenden über DM 10.000 im Jahr.

Der Bundesvorsitzende Rolf Schlierer äußerte heute in Stuttgart die Erwartung, daß die anderen Parteien diese Vorschläge unterstützen: "Wer weiteren Schaden von der Demokratie abwenden und eine Wiederholung der skandalösen Vorgänge in der CDU verhindern will, kommt um unseren Novellierungsvorschlag nicht herum. Der Spendensumpf muß konsequent ausgetrocknet werden. Sonst geht das Vertrauen in die Demokratie verloren. Es ist schlimm genug, daß ausgerechnet der Ex-Verfassungs(schutz)minister Manfred Kanther wie ein Gegner unserer freiheitlichen Grundordnung gehandelt hat."

V.i.S.d.P.: K.-D. Motzke, Bundesgeschäftsstelle

Die Republikaner

Der Bundesvorsitzende

     
    Dr.Rolf Schlierer
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Republikaner, Bundesverband, Postfach 410765, 12117 Berlin   Postfach 87 02 10
An den Präsidenten des Deutschen Bundestages   D 13162 Berlin
Herrn Wolfgang Thierse MdB   Tel.: 030 - 7909 8310
Deutscher Bundestag   Fax.: 030 - 7909 8315
Platz der Republik 1   e-mail: [email protected]
     
11011 Berlin   18.01.2000 S/1095

Rechenschaftsbericht der CDU für das Rechnungsjahr 1998

Festsetzung der staatlichen Mittel für 1999

Meldung der dpa vom 17.01.2000 (bdt0465 3 pl 134 dpa 2632)

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Sehr geehrter Herr Präsident,

im Nachgang zu meinem gestrigen Schreiben sehe ich mich aufgrund o.g. dpa-Meldung vom 17.01.2000 veranlaßt, auf folgendes hinzuweisen:

Hinsichtlich des Rechenschaftsberichtes der CDU für das Jahr 1998 gibt es keine Möglichkeit der Nachbesserung mehr! Ich verweise hierzu auf das ebenfalls in Kopie beigefügte Schreiben des Referates Parteienfinanzierung des Deutschen Bundestages vom 27.09.99 (Az: PD 2 8131 150(98) ) an den Bundesschatzmeister meiner Partei. Diesem Schreiben zufolge geht einer Partei der Zuwendungsanteil an der staatlichen Teilfinanzierung verloren, wenn es ihr nicht gelingt, einen Fehler bis zum 31. Dezember abzustellen und einen dann ordnungsgemäßen Rechenschaftsbericht mit erneutem Testat des Wirtschaftsprüfers einzureichen.

Diese Interpretation des § 19 Abs.3 PartG gilt nicht nur für die Partei Die Republikaner, sondern auch für die CDU. Das Gleichbehandlungsgebot läßt eine unterschiedliche Behandlung der Parteien in dieser Frage nicht zu. Sollte sich herausstellen, daß Sie der CDU in rechtswidriger Anwendung des Parteiengesetzes eine Möglichkeit zur Nachbesserung des Rechenschaftsberichtes für das Rechnungsjahr 1998 einräumen, kündige ich bereits heute für meine Partei rechtliche Schritte in jeder möglichen Hinsicht gegen die Festsetzung staatlicher Mittel zugunsten der CDU für das Jahr 1999 und gegen Ihre Person an.

Da die CDU in ihrer Satzung keine befreiende Regelung für den Bundesverband i.S.v. § 23a Abs. 4 PartG getroffen hat, sind die an den hessischen Landesverband der CDU rechtswidrig geflossenen und im Rechenschaftsbericht für 1998 nicht ausgewiesenen Mittel der Gesamtpartei zuzurechnen. Infolge eines nicht ordnungsgemäßen Rechenschaftsberichtes hat die CDU insgesamt nach § 19 Abs.4 Satz 3 PartG keinen Anspruch auf Festsetzung staatlicher Mittel für das Jahr 1999. Vielmehr sind die Zuwendungen, die rechnerisch auf die CDU entfallen würden, auf die anderen Parteien zu verteilen. Ich fordere Sie daher auf, die Festsetzung der staatlichen Mittel für 1999 gem. § 19 Abs.4 Satz 3 PartG ohne Berücksichtigung der CDU vorzunehmen.

Überdies wiederhole ich meine Aufforderung, mir umgehend den Betrag mitzuteilen, der auf die von mir vertretene Partei Die Republikaner entfällt, da ich mich nicht auf die Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe der "Frankfurter Rundschau" verlassen kann.

Abschließend erlaube ich mir folgende Anmerkung: Bis zum Jahre 1997 war ich davon ausgegangen, daß sich der Bundestagspräsident bzw. die Bundestagspräsidentin an Recht und Gesetz halten. Die rechtswidrige Festsetzung von staatlichen Mitteln an die FDP für 1996 läßt mich jedoch an dieser Gewißheit zweifeln. Ich verbinde mit diesem Schreiben die Hoffnung, daß Sie sich in Ihrer Amtsführung im Gegensatz zu Ihrer Amtsvorgängerin an die eindeutigen Bestimmungen des Parteiengesetzes halten und dementsprechend handeln werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Schlierer MdL

Bundesvorsitzender

Zu den offiziellen Seiten des Landesverbandes Baden-Württemberg
Stand: 05. Februar 2000.