Republikaner gratulieren der „Jungen Freiheit“ zu ihrem Sieg
Die Verdachtsberichterstattung hat eine Niederlage erlitten
Der VS-Bericht 2004 soll aus dem Verkehr gezogen werden

Die baden-württembergischen Republikaner haben den Sieg der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ vor dem Bundesverfassungsgericht mit Freude zur Kenntnis genommen.  Die Entscheidung des Ersten Senats, der einer Verfassungsbeschwerde der Zeitung gegen ihre Beobachtung durch den NRW-Verfassungsschutz stattgegeben hatte, ist auch für Baden-Württemberg insofern wichtig, da sich das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den verfassungswidrigen Erwähnungen der Zeitung in ihrem eigenen Verfassungsschutzbericht angeschlossen hat. Der Landesvorsitzende der Republikaner, Ulrich Deuschle, fordert Innenminister Rech auf, den Verfassungsschutzbericht 2004 aus dem Verkehr zu ziehen. Nicht nur ist eine weitere Erwähnung der „Jungen Freiheit“ verfassungswidrig, auch das Prinzip der „Verdachtsberichterstattung“ , das auch gegen die Republikaner angewandt wird, ist nicht mehr haltbar. Im übrigen sind auch die dort erwähnten Mitgliederzahlen der Republikaner falsch und frei erfunden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eine rechtsstaatliche Antwort auf die Versuche der etablierten Parteien und ihrer Verfassungsschutzämter, die Meinungsfreiheit in Deutschland auf das Spektrum von Angela Merkel bis Gregor Gysi einzuschränken und andere Meinungen als verfassungsfeindlich zu brandmarken.  

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14.01.2006 © copyright 2004 Die Republikaner Deutschland