Pressemitteilung Nr. 11/03


  Pressemitteilung vom 25.3.2003 - Nr. 11  

Ulrich Deuschle: Republikaner bedauern Entscheidung des Staatsgerichtshof zum Landtagswahlrecht Landes – FDP muss ihren Koalitionspartner CDU zur Änderung des Landtagswahlgesetztes drängen

Der Landesverband der Republikaner hat die Entscheidung des Staatsgerichtshof Baden-Württemberg bedauert, das geltende Landtagswahlrecht als verfassungsgemäß zu deklarieren. Diese Entscheidung zementiere, so der Landesvorsitzende Ulrich Deuschle, die Ungleichgewichte zwischen den Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und benachteilige die kleineren Parteien. Aus diesem Grund hätte die damalige Landtagsfraktion der Republikaner schon vor der Landtagswahl 1996 einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Landtagswahlrecht eingebracht, der auch das Wohlwollen der FDP erhalten habe. Das jetzige Wahlrecht, das in den Zeiten einer CDU – Alleinregierung entstanden ist, würde mit seiner Doppelauszählung, sowohl in den einzelnen Regierungsbezirken, als auch im gesamten Land, bei einem knappen Wahlausgang der stimmenstärksten Partei einen Mandatsvorsprung sichern, der nicht dem Wählerwillen entspräche. Die Republikaner fordern die Landes – FDP auf, im Landtag eine Novellierung des Landtagswahlrecht vorzunehmen und damit eine Änderung des ungerechten Landtagswahlgesetztes zu erreichen. Hier könne die FDP zeigen, dass sie eine eigenständige politische Kraft und nicht nur ein Anhängsel der CDU ist.
  
 

14.01.2006 © copyright 2004 Die Republikaner Deutschland