Ulrich Deuschle: |
Republikaner für Neugestaltung des Verfassungsschutzberichtes VS darf nicht länger Machtinstrument des politischen Establishment sein |
Der Landesverband Baden-Württemberg der Republikaner hat die ihn betreffenden Vorwürfe im diesjährigen Verfassungsschutzbericht als substanzlos und unwahr bezeichnet.
Nicht nur, dass der Verfassungsschutz, so der Landesvorsitzende Ulrich Deuschle, mit falschen Mitgliederzahlen arbeitet,; er nimmt auch nicht zur Kenntnis, dass sich die Republikaner im Lande nach ihrem Landesparteitag in Hohentengen stabilisiert haben und die Kommunalwahl 2004 Intensiv vorbereiten.
Die Vorwürfe gegen die Republikaner sind dürftig und mager. Würden gegenüber den etablierten Parteien die gleichen Maßstäbe angesetzt, müssten z.B. auch CDU und SPD im entsprechenden Bericht erscheinen. Um zu einer größeren Objektivität zu kommen und den einseitigen und lückenhaften amtlichen Bericht zu korrigieren und zu ergänzen, ist ein alternativer Verfassungsschutzbericht notwendig, der nach dem Rechtsstaatsprinzip zu gliedern ist. Die bisherigen amtlichen Berichte sind einseitig, da sie mit Hilfe eines ideologisch bestimmten Extremismusbegriffs verfassungsfeindliche Tendenzen in etablierten Parteien und sonstigen Organisationen bewusst verschweigen.
Der alternative Verfassungsschutzbericht sollte nach folgenden Kriterien gegliedert werden, die für alle Parteien Anwendung finden müssen.
1.) Gegen die verfassungsmäßige Ordnung als rechtsstaatliche Herrschaftsordnung gerichtete Bestrebungen, z.B. politischer Terrorismus, gewaltsame Behinderung bei der Teilnahme an politischen Veranstaltungen, Richtereinschüchterung.
2.) Gegen das Selbstbestimmungsrecht des Volkes und die Volkssouveränität gerichtete Bestrebungen, z.B. Landesverrat und Spionage, Missbrauch des Asylrechts.
3.) Gegen die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem gegen das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung gerichtete Bestrebungen, z.B. massive Einschüchterung von Gerichten um für politisch motivierte Straftaten Freispruch zu erzwingen, Einschüchterung von Kioskbesitzern, welche nonkonformistische Zeitungen anbieten, ideologische Ausgrenzung von Menschengruppen („braunes Gesindel“)
4.) Gegen die Gewaltenteilung gerichtete Bestrebungen, z.B. Ausübung des sogenannten „imperativen Mandats“ gegenüber Abgeordneten, wie bei der Afghanistan- Entscheidung des Bundestags, oder der Reform - Agenda 2010, Einflussnahme von politischen Parteien auf die Amtstätigkeit von Beamten und Richtern.
5.) Gegen die Verantwortlichkeit der Regierung gerichtete Bestrebungen, z.B. im Auftrag von Regierungsstellen erfolgte Anmaßung politischer Volkserziehung durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
6.) Gegen die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gerichtete Bestrebungen, z.B. politisch motivierte Untätigkeit der Behörden, gegen politisch motiviertes rechtswidriges Handeln, z.B. („Kirchenasyl“)
7.) Gegen die Unabhängigkeit der Gerichte gerichtete Bestrebungen, z.B. politisch motivierte Richterschelte.
8.) Gegen das Mehrparteienprinzip gerichtete Bestrebungen, z.B. Kartellbildung durch etablierte Parteien und Ausgrenzung von Oppositionsparteien nach ideologischen Gesichtspunkten („demokratische“ gegen andere Parteien), Wahlabsprachen von etablierten Parteien zum Zwecke der Tabuisierung von unbequemen politischen Themen.
9.) Gegen die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht, auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung politischer Opposition gerichteter Bestrebungen, z.B. Verletzung der staatlichen Neutralität gegenüber allen politischen Strömungen, durch amtliche Veröffentlichungstätigkeit gegen bestimmte Oppositionsparteien, durch Verwendung des ideologischen „Extremismus“ - Begriffes in Verfassungsschutzberichten.