Wahlprogramm der Partei DIE REPUBLIKANER für die Europawahl 2004
Verabschiedet durch den Europa-Parteitag der Partei DIE REPUBLIKANER am 15. November 2003 in Münster-Hiltrup.
Inhalt:
1. Europa und die Welt
2. Europa hat Grenzen
3. Gemeinschaft von Vaterländern
4. Demokratie statt Bürokratie
5. Wettbewerb statt Umverteilung
1. Europa und die Welt
Europa hat mit seinen kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften die Welt geprägt und sie lange Zeit politisch wie wirtschaftlich beherrscht. Heute droht dem Kontinent die Zweitklassigkeit gegenüber anderen aufstrebenden Erdteilen. Die europäischen Nationen müssen zusammenrücken, um ihre Stellung in der Welt zu behaupten und auch für künftige Generationen Freiheit und Wohlstand zu sichern.
Wir sagen deshalb JA zu einem Europa der Vaterländer, aber NEIN zu dieser EU.
Die Nationalstaaten müssen selbst für ihre Sicherheit und Freiheit sorgen. Wer auf den Schutz anderer vertraut, macht sich abhängig und erpressbar. Wir treten deshalb für eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) ein, die die NATO ergänzt und langfristig ablöst. Die EVG hat die Aufgabe, den Einsatz der nationalen Streitkräfte zu koordinieren und - etwa im Bereich der atomaren Bewaffnung - die Einrichtungen zu schaffen, für die die Kräfte der einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichen.
Grundlage Europas ist das gemeinsame kulturelle Erbe, das seinen stärksten Ausdruck in der Idee und den Traditionen des christlichen Abendlandes findet. Dieses Erbe gilt es zu verteidigen. Europa darf nicht durch andere Religionen und Kulturen unterwandert und in seinem Wesen verändert werden. Nur wenn Europa seine Identität bewahrt, kann es eine Gemeinschaft bilden.
Wir fordern deshalb, das Bekenntnis zu einem christlichen Europa in die Verfassung der Europäischen Union aufzunehmen.
Bewahrung der europäischen Identität bedeutet auch Ablehnung der Globalisierung. Das friedliche Miteinander der Völker setzt Gleichberechtigung und Selbstbestimmung voraus. Die gegenwärtige Globalisierung kennt dagegen nur das Recht des Stärkeren, in der Praxis also das Recht der USA. Der völkerrechtswidrige Überfall auf den Irak hat deutlich gemacht, daß alle Völker bedroht sind, die sich den einseitigen Interessen der USA nicht unterwerfen wollen. Die europäischen Völker sind aufgerufen, gemeinsam für Recht und Freiheit und gegen die Weltherrschaft eines Staates einzutreten.
Selbstbestimmung setzt wirtschaftliche Stärke voraus. Europa muß wettbewerbsfähig und weit-gehend autark sein. Unser Wohlstand darf nicht von der Gnade anderer abhängen. Die Förderung einer eigenständigen Wissenschaft und Technologie ist ebenso erforderlich wie eine landwirt-schaftliche Selbstversorgung und eigene Rohstoffquellen. Über die Entwicklung von Industrie und Handel ist in Europa zu entscheiden, nicht in Amerika.
2. Europa hat Grenzen
Die europäische Union kann nur Staaten und Völker umfassen, die eine gewachsene Einheit bil-den. Wer diese Voraussetzung mißachtet, zerstört die Grundlage Europas und schafft ein lebens-unfähiges Gebilde. Weniger ist mehr:
- Geographisch endet Europa am Mittelmeer, am Bosporus und am Ural. Die Türkei, die zu 97% in Asien liegt, Nordafrika und Israel gehören nicht dazu. Rußland ist ein europäisch-asiatischer Staat, der auch weiterhin eine Sonderstellung einnehmen wird.
- Kulturell besteht Europa aus Völkern, die in der Tradition des griechisch-römischen Denkens sowie der christlichen Religion stehen, und sich auf dieser Grundlage zu individuelle Freiheit und Demokratie entwickelt haben. Der Islam ist ein spalterischer Fremdkörper.
- Die Erhaltung der Identität ist auch im Innern erforderlich. Nur ein Zuwanderungsstopp für Nichteuropäer in Verbindung mit einem Rückführungsprogramm kann die bereits laufende Überfremdung eindämmen. Es darf keine europäischen Städte mit asiatischer und afrikanischer Bevölkerungsmehrheit geben.
- Deshalb ist eine restriktive Ausländer- und Asylpolitik eine der wichtigsten Aufgaben der Europäischen Union.
- Ein wirksamer Grenzschutz ist unabdingbare Verpflichtung aller Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen der Union. Wer illegale Einwanderer aufnimmt, ist selbst für sie verantwortlich und darf sie nicht in andere europäische Länder weiterreisen lassen.
- Erforderlich ist auch ein Mindestmaß an Wirtschaftskraft. Unterentwickelte Staaten, die von vornherein der Unterstützung bedürfen, sind keine geeigneten Mitglieder. Deshalb war die Osterweiterung des Jahres 2003 ein schwerer Fehler, der rückgängig gemacht werden muß.
· Der Europäischen Union können nur zivilisierte Staaten angehören. Dies trifft bei Polen und der Tschechischen Republik nicht zu, solange die Bierut- und Benes-Dekrete nicht aufgehoben werden und man sich nicht zu den Vertreibungsverbrechen bekennt.
3. Gemeinschaft von Vaterländern
Es gilt der Grundsatz der Subsidiarität: Europa soll die Nationalstaaten nicht ersetzen, sondern nur diejenigen Aufgaben übernehmen, deren Wahrnehmung die Kräfte der einzelnen Staaten übersteigt. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen; im Zweifel behält der einzelne Staat seine Zuständigkeit.
Europa darf deshalb nur ein Staatenbund sein, nicht aber ein Bundesstaat.
Der Kernbereich der Souveränität muß für alle Mitgliedstaaten erhalten bleiben und folgende Punkte berücksichtigen:
- Recht zum Austritt aus der Europäischen Union.
- Recht zur eigenen Grenzsicherung, wenn die Außengrenzen der Union nur unzureichend gegen Kriminelle und gegen illegale Zuwanderer geschützt werden.
Wir fordern deshalb die Kündigung des Schengener Abkommens und die Wiedereinfüh-rung von Grenzkontrollen an der deutschen Grenze.
- Hoheit über die Verkehrswege im eigenen Staatsgebiet.
Straßenbenutzungsgebühren für ausländische Fahrzeuge dürfen nicht von einer Genehmigung aus Brüssel abhängig sein.
- Keine Niederlassungsfreiheit für Nicht-EU-Ausländer durch Gemeinschaftsrecht. Insbesondere lehnen wir die Pläne der Europäischen Kommission ab, ein Recht auf Familienzusammenführung über die Kleinfamilie (Eltern und minderjährige Kinder) hinaus auf entfernte Verwandte zu erweitern und sogar gleichgeschlechtliche Partner einzubeziehen. Dasselbe gilt für die Absicht, ein Asylrecht auch für Fälle der nichtstaatlichen Verfolgung zu gewähren.
- Vorrang der nationalen Gesetze.
- Keine Aushöhlung der Zuständigkeit nationaler Parlamente.
Insgesamt geht es darum, im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit die nationale Identität zu bewahren.
4. Demokratie statt Bürokratie
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union darf nicht dazu führen, daß die Bürger einem anonymen Machtapparat ausgeliefert werden, der in erster Linie den eigenen Vorteil im Auge hat und sich auf Kosten der Bürger bereichert. Für Deutschland geht es außerdem um die bisher nicht vorhandene angemessene Teilhabe an den europäischen Institutionen.
Wir fordern deshalb:
- Volksabstimmungen über Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft und über deren Erweiterung
- Volksabstimmung über die Verfassung der Europäischen Union
- Anteil der Vertreter in Europaparlament, Kommission und Verwaltung entsprechend der Bevölkerungsstärke der einzelnen Mitgliedsstaaten
- Gleichberechtigung der deutschen Sprache mit Englisch und Französisch
- uneingeschränktes Vetorecht der großen Mitgliedsstaaten
- umfassende Kontrolle der EU-Verwaltung durch das Parlament
- Verkleinerung der europäischen Behörden und Anpassung der Besoldung an diejenige der Mitgliedstaaten
- Reduzierung der überhöhten Diäten und Zulagen der Europaabgeordneten
- keine weitere Aufblähung der EU-Verwaltung durch zusätzliche Organe wie einen Präsidenten, einen Außen- und einen Verteidigungsminister
- Begrenzung europäischer Rechtsvorschriften auf grundsätzliche und wichtige Regelungen
- keine konkurrierende Gesetzgebung, sondern eindeutige Festlegung der Kompetenzen
- abgestufte Integration, d.h. Teilhabe an der Gemeinschaft und ihren Einrichtungen nur insoweit, als die Mitgliedstaaten nach ihrer politischen und wirtschaftlichen Entwicklung dafür geeignet sind
- keine Niederlassungsfreiheit für die Bürger von Neumitgliedern (angefangen bei der Osterweiterung 2003)
5. Wettbewerb statt Umverteilung
Bisher lautet das Grundgesetz der Europäischen Union: Deutschland zahlt für alles und die anderen bestimmen wofür. Das muß sich ändern!
Wir fordern, auch und gerade in der Europäischen Union, die nationalen Interessen so zu vertreten, wie dies Franzosen, Briten und andere seit jeher tun. Nur so wird ein gerechter Interessenausgleich zustande kommen. Ziel der europäischen Zusammenarbeit darf nicht eine Nivellierung unabhängig von der Leistung sein. Innerhalb eines großen Wirtschaftsraumes, der allen dieselben Chancen bietet, soll vielmehr ein friedlicher Wettbewerb stattfinden, bei dem jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Weg zu größtmöglichem Wohlstand sucht:
- keine Gleichmacherei zu Lasten der Geberländer
- Begrenzung der Nettozahlungen einzelner Mitgliedstaaten, vor allem Deutschlands
- Rückübertragung der Agrarpolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
- Abschaffung des Euro und Rückkehr zur Deutschen Mark
- Bestandsgarantie für die öffentliche Daseinsvorsorge in Deutschland
(ÖPNV, Abfallentsorgung, Sparkassen, etc.)
· Erhaltung deutscher Reinheitsgebote