Pressestimmen | 26.07.99 | ![]() |
Höhere Diäten für die Abgeordneten Große Mehrheit im Landtag: Maßvoller Schritt - ,,Parlament muss kleiner werden" Mit der großen Mehrheit der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/DVP hat der Landtag einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 2,8 Prozent beschlossen. In der abschließenden Zweiten Beratung (Drucksache 12/4203) gab es gegenüber der ersten Lesung keine neuen Gesichtspunkte. Die Sprecher der Fraktionen wiederholten in der Debatte (68. Plenarsitzung am 14. Juli) die Argumente für diese - wie sie sagten - maßvolle und sachgerechte Anhebung der Bezüge. Nur die Republikaner stimmten dagegen. Erneut plädierten einige Redner für eine Verringerung der Zahl der Landtagsabgeordneten. Dazu müsse aber die Zahl der Wahlkreise um mindestens zehn verringert werden. ... Abg. Wolfgang Reinhart (CDU) resumierte die vorgesehenen Erhöhungen. Ein Abgeordneter werde ab 1. August 1999 2,8 Prozent und damit 226 Mark monatlich mehr erhalten. Die Diäten würden also auf 8.284 Mark erhöht. Die Aufwandsentschädigung steige bei den Pauschalen um 1,2 Prozent. Wenn man bedenke, dass es 1997 eine Nullrunde gab, aann sei diese Erhöhung angemessen und maßvoll. Dies gelte vor allem im Hinblick auf die Entwicklung bei Arbeitern und Angestellten des produzierenden Gewerbes sowie bei den Angestellten im öffentlichen Dienst und den Beamten. Gemessen an der Besoldung von obersten Richtern, von Landräten oder anderen Führungsfunktionen in B 6 erhielten die Landtagsabgeordneten gerade einmal zwei Drittel dieser Besoldung. Im Vergleich zu anderen F1ächenländern liege der badenwürttembergische Landtag hinter dem Saarland an zweitletzter Stelle bei der Höhe der Diäten. Teilzeit als Grundsatz sei mittlenveile bei den Abgeordneten nicht mehr die Regel sondern die Ausnahme. Abg. Frieder Birzele (SPD) nannte die Er höhung gleichfalls maßvoll. Zur Problema tik des Teilzeitabgeordneten sagte Birzele, die Entschädigung müsse so bestimmt sein, dass Abgeordnete, die keine andere berufliche Tätigkeit ausüben, angemessen entschädigt werden. Die steuerpflichtige Entschädigung entspreche der durchschnittlichen Besoldung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 13. Etwa 25 Abgeordnete des Landtags hätten kein anderes berufliches Einkommen. Andererseits müsse die Inkompatibilitätsregelung dringend überarbeitet werden. Sie sei völlig unbefriedigend. Es könne nicht angehen, dass beispielsweise ein Mitglied im Kulturpolitischen Ausschuss des Landtags die Kultusministerin kontrolliert und, wenn er zu Hause wieder als Schulleiter tätig wird, von der Kultusministerin kontrolliert wird. Das sei ein eindeutiger Interessenkonflikt. Davon gebe es im Landtag eine ganze Reihe. Der SPD-Abgeordnete forderte außerdem dazu auf, die faktische Zahl der Abgeordne ten im Landtag wieder auf die Regelzahl von 120 zu verringern. Dies gelinge nur dann, wenn die Zahl der Wahlkreise höchstens die Hälfte der Zahl der regelmäßigen Sitze beträgt, weil sonst auf Grund des Wahlsystems notwendigerweise Ausgleichssitze hinzukommen. Deshalb müsse man die Zahl der Wahlkreise im Land mindestens um zehn reduzieren. Eine kleinere Zahl schaffe nur Ärger und lohne den Aufwand nicht. Abg. Michael Jacobi (Bündnis 9O/Die Grünen) sagte, es gebe seit der Ersten Beratung keine neuen Argumente. Die vorgeschlagene Erhöhung sei moderat. Für die Abgeordneten gebe es nicht mehr als einen Inflations- und Kostenausgleich. Abg. Richard Drautz (FDP/DVP) stimmte für seine Fraktion gleichfalls zu. Er pflicbtete im übrigen dem Kollegen Birzele hinsiehtlich der Verringerung der Zahl der Abgeordneten zu. Bei einer Wahlkreisreform müssten im Land mindestens zehn Wahlkreise gestrichen werden. Ein kleinerer Schnitt genüge nicht. Abg. Ulrich Deuschle (REP) empfahl eine Enquetekommission einzusetzen, die angesichts der Veränderungen der Aufgaben auf bundespolitischer und europäischer Ebene die verfassungspolitische Realität des Landtags prüfen solle. Die Enflussmöglichkeiten des Landtags gingen - angesichts der Budgetierung - sogar im Haushaltsrecht zurück. Seine Fraktion stimme gegen die Diätenerhöhung in einer Zeit, in der Millionen Rentner reale Einbußen hinnehmen sollten. Auch Abgeordnete müssten in Zeiten, in denen der Bevölkerung massive Lasten aufgebürdet werden, aktive Solidarität zeigen. Anschließend wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 12/4203) in der Schlussabstimmung mit den Stimmen von CDU, SPD, den Bündnisgrünen und der FDP/DVP gegen die der Republikaner mit großer Mehr- heit verabschiedet. |