Pressestimmen 26.07.99

Freiheit und Zwänge kommunaler Unternehmen

Novelle zum Gemeindewirtschaftsrecht verabschiedet - "Subsidiaritätsklausel" bleibt trotz Kritik der Opposition

Mehr unternehmerische Freiheit für die Kommunen- dies ist die Leitlinie einer Novelle zum Gemeindewirtschaftsrecht, die der Landtag nach harten Auseinandersetzungen verabschiedet hat. Das Gesetz wurde nur mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP in der 68. Plenarsitzung am 14. Juli verabschiedet; die Oppositionsfraktionen von SPD, Bündnisgrünen und Republikanern verweigerten ihre Zustimmung, weil die Koalitionsfraktionen bis zuletzt an der ,,Subsidiaritätsklausel" festhielten, die die Aktivitäten kommunaler Unternehmen mit privater Rechtsform zum Schutz des Handwerks und gewerblichen Mittelstands einschränkt.

...

Abg. Christian Käs (REP) sagte, an den Gründen seiner Fraktion, das Gesetz abzulehnen, habe sich auch nach der Ausschussberatung nichts geändert. Wie die beiden anderee Oppositionsfraktionen bekannte Käs, dass die REP mit einer ,,ganzen Reihe außerordentlich zustimmungswürdiger Punkte" im Gesetz einverstanden sei, doch die Subsidiaritätsklausel hindere sie, dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen. ,,Der Zielkonflikt zwischen der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden einerseits und andererseits dem Recht auf Existenz für Handwerk und Handel bleibt ungelöst." Die Regelung zum Schutz des Handwerks sei ,,völlig unzureichend". Das einzige der Koalitionsvertrag, der auf die angekündigte Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vertröste.