Pressestimmen 26.07.99

Weg frei für ein privates Jugendradio

Landesmediengesetz geändert - Halbjahresvorsprung für den Privatjugendfunk

Für fünf bis sechs Millionen Hörer privater Rundfusksender wird ab November dieses Jahres der Weg zum Empfang eines kommerziellen Jugend-Hörfunkprogramms frei. Der Landtag hat in seiner 68. Plenarsitzung am 14. Juli eine von der CDU-FDP/ DVP-Landesregierung ·eingebrachte Novelle zum Landesmediengesetz in Zweiter und letzter Lesung verabschiedet, die diese Möglichkeit für die Einführung privater Jugendfunkprogramme eröffnet. Nach dem In-Kraft-Treten des geänderten Landesmediengesetzes wird es eine Ausschreibung für die Veranstaltung des Jugendprogrammes geben. Über die Lizenzvergabe entscheidet die Landesanstalt für Kommunikation. Dem neuen Landesmediengesetz haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP/DVP sowie die Oppositionsfraktion von Bündnis SO/Die Grünen zugestimmt. Die Fraktionen von SPD und REP lehnten die Gesetzesänderung ab. In der lebhaften Aussprache wurde nachhaltig über die von den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit dem Südwestrundfunk (SWR) getroffene Vereinbarung debattiert, die es dem öffentlich-rechtlichen SWR gestattet, sein Jugendprogramm ,,DASDING" ab 1. April 2000 über UKW in einem auf zwei bis drei Millionen Hörer beschränkten Sendegebiet auszustrahlen.

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Abg. Rolf Schlierer (REP) beklagte,,,dass nach wie vor eine eklatante Schieflage im dualen System besteht, und zwar zulasten der privaten Anbieter, und dass auch diese Novellierung des Landesmediengesetz es daran nichts ändern wird." Ministerpräsident Erwin Teufel habe von Anfang an ein öffentlich-rechtliches Jugendradio ausgeschlossen wissen wollen und sei jetzt mit der Mannheimer Erklärung ,,im Endergebnis eingeknickt". Vieles spreche dafür, dass die Technik und nicht der Gesetzgeber jetzt die Fakten schaffe und dass diese neue Entwicklung ,,selbstverständlich" auch ihre Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben wefde. Er sei fest davon überzeugt, dass eine vom SWR-Intendanten angedrohte Verfassungsklage ,,keineswegs von Anfang an Aussicht auf Erfolg gehabt hätte." Trotz aller Beschränkungen, die der öffentlichrechtlichen Jugendwelle in der Kompromiss-Vereinbarung gesetzt seien, werde sie tatsächlich ,,peu a peu ausgeweitet" werden, und alle Bürger sollten offensichtlich einen Anspruch darauf haben, DASDING frei Haus geliefert zu bekommen. ,,Der SWR wollte um jeden Preis eine fünfte Welle durchsetzen. Genau das hat er faktisch geschafft. Nur darum geht es. Letzten Endes ist das für mich schon fast eine Umgehun~3des Staatsvertrages." Vor diesem Hintergrund habe das private Jugendradio eigentlich keine echte Chance mehr. Ange sichts des faktisch schon bestehenden Vorsprungs des SWR, der DASDING schon eine ganze Weile digital betreibe, sei ,,die Waffengleichheit" von vomherein nicht gegeben. Die Novellierung des Landesmediengesetzes verfehle das eigentliche Ziel. Deswegen werde seine Fraktion sie ablehnen.