Pressestimmen 26.07.99

Schienennahverkehrsplan nicht durch Gesetz

Keine Mehrheit fur Vorstoß der Grünen - Landtag diskutiertden öffentlichen Personennahverkehr

In Erster Lesung hat der Landtag hat am 14. Juli in seiner 68. Plenarsitzung einen Gesetzentwurf der Fraktion von Bündnis 90/Die Griinen zur Änderung des Landesgesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs beraten und anschließend an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr übeiwiesen. Die Gesetzesnovelle, mit der vor allem die Einführung eines Schienennahverkehrsplanes zur Erhöhung der Transparenz in der Aufgabenträgerschaft des Landes für den Schienenpersonennahverkehr gefordert wird (Landtagsdrucksache 12/4124), fand nicht die Zustimmung der meisten Fraktionsredner. Sie vertraten wie der Minister für Umwelt und Verkehr, Ulrich Müller (CDU), die Auffasung, die derzeit in Baden-Württemberg praktizierte pragmatische Handhabung lasse den regionalen Verkehrsträgern und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg bessere Möglichkeiten, die Verkehrsverhältnisse in ihren Zuständigkeitsbereichen von Fall zu Fall nach gegebenem Bedarf zu regeln, als über die bestehenden Gesetzesbestimmungen hinaus zusätzlich detaillierte allgemeingültige Bedingungen dazu festzulegen.

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Abg. Egon Eigenthaler (REP) erklärte, seine Fraktion könne dem Gesetzesentwurf ,,noch nicht zustimmen, obwohl wir für die Erstellung eines Schienennahverkehrsplanes sind, der aber in einem drei- bis fünfjährigen Turnus fortzuschreiben und von Parlament abzusegnen wäre". Wenn das Land die kommunalen Aufgabenträger verpflichte, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, dann sei nicht einzusehen, warum sich das Land selbst dieser Aufgabe entziehe. Es gehe hierbei nämlich um eine ,,längst überfällige Aufgabe des Fachministeriums". Die kommunale Planaufstellung bedürfe auch einer verlässlichen Orientierungshilfe, vor allem wenn es um die Vernetzung und Vertaktung verschiedener Verkehre gehe. ,,Obwohl wir den Vorstoß der Grünen begrüßen, sehen wir eine gewisse Gefahr, dass mit diesem Schienennahverkehrsplan nicht automatisch eine Erhöhung der Transparenz in der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft des Landes erreicht werden kann. Es genügt nämlich nicht, wenn dem Parlament und der Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen ein Plan vorgelegt wird, sondern es wäre sinnvoll, wenn der zuständige Fachausschuss in die Aufstellung eines solchen Planes mit einbezogen würde.

In welchen zeitlichen Abständen ein solcher Plan aufgestellt werden müsste, sei noch zu klären. ,,Wir halten eine jährliche Fortschreibung für viel zu aufwendig und nicht für praktikabel. Wir Republikaner finden es auch fragwürdig, dass im Gesetz festgeschrieben werden soll, dass der Schienenverkehrsplan mit benachbarten Aufgabenträgern abgestimmt werden muss. So etwa lässt sich doch nur innerhalb des Landes praktizieren. Bei länderangrenzenden Aufgabenträgern kann dies lediglich empfohlen und gewünscht, aber nicht verordnet werden." Da der Schienenverkehr gerade in letzter Zeit immer mehr an Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und vor allem Sicherheit eingebüßt habe, ,,dürfen wir dem ÖPNV nicht ständig neue Aufgaben in Form von Mitnahmepaketen draufpacken. Es ist aber überaus wichtig, dass eine vom Sparzwang unabhängige Übenvachung und die sofortige Instandsetzung oder Auswechslung von beschädigten Teilen durch kompetente Kontroll- und Wartungsorganisationen erfolgt. Dringend erforderlich ist auch, dass das derzeit angekratzte Sicherheitsimage der Bahn-AG verbessert und das ursprüngliche Vertrauen in die friiher sprichwörtliche Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Deutschen Bundesbahn wiederhergestellt wird. Wir Republikaner plädieren seit langem für mehr Sicherheit auf der Schiene und in den Zügen. Sowohl bezüglich der Streckensicherung, der Zugmaschinen und der Fahrgasträume als auch der Fahrgäste und Zugbegleiter muss durch bessere und häufigere Prüf- und Wartungseinsätze so wie durch mehr Präsenz der Ordnungskräfte, durch Überwachung, Belebung und Befriedung der Bahnhöfe und Haltestellen das subjektive Sicherheitsgefühl, inbesondere bei Frauen, wiederhergestellt werden".

Auch im Bereich der Verteilung der finanziellen Mittel wäre es sinnvoll, wenn das Parlament ein größeres Mitspracherecht be sitzen würde. Auf einen Schienenverkehrsplan könne mittelfnstig nicht länger verzichtet werden. Im Detail sei jedoch in dem vorgelegten Gesetzentwurf ,,einiges verquer geraten".