Pressestimmen 26.07.99

 

Vorbehalte gegenüber Landespsychiatriegesetz

Neuer Psychiatrieplan hat Vorrang - Kein Beifall fur SPD-Initiative im Landtag

Ein Initiativengesetzentwurf der SPD über die Finanzierung der sozialpsychiatrischen Dienste ist im Landtag ohne Echo geblieben. Mehr Resonanz fand ein Antrag mit Eckpunkten für ein Landespsychiatriegesetz, das in Baden-Württemberg noch fehlt. Doch in der Debatte über die Hilfen für psychisch Kranke (69. Plenarsitzung am 15. Juli) wurden Vorbehalte gegenüber einem Landespsychiatriegesetz bei den Koalitionsfraktionen CDU und FDP/DVP und auch bei der Regierung deutlich. Sie hielten eine grundsätzliche Überarbeitung des alten Psychiatrieplans für dringlicher. Sozialstaatssekretärin Johanna Lichy (CDU) sagte, die Umsetzung müsse vor Ort auf kommunaler Ebene erfolgen. Der Wunsch nach einer Stärkung der dezentralen gemeindenahen psychiatrischen Versorgung bestand allgemein.

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Abg. Michael Herbricht (REP) bezweifelte, dass der SPD-Gesetzentwurf mehr Planungssicherheit bringe. Wenn den Kommunen durch Bonn zusätzlich finanzielle Lasten aufgebürdet würden, könne es sein, dass die Kommunen nicht mehr imstande seien, ihren Komplementäranteil in der bisherigen Höhe aufzubringen. Das würde dann aber auch den Anteil des Landes und der anderen Kostenträger mindern. Voraussetzung einer gesetzlichen Regelung derzeit sei, eine Fortschreibung des Psychiatrieplans Baden-Württemberg aus den siebziger Jahren. Die Landesregierung sei dabei, diesen verbesserten Plan zu erstellen. Seine Bekanntgabe sollte abgewartet werden. Auch der REP-Abgeordnete anerkannte, dass in der Versorgung psychisch Kranker im Land erhebliche Fortschritte erzielt worden seien. Andererseits seien zunehmende Ängste und eine geringere psychische Belastbarkeit der vereinzelt lebenden Menschen zu beobachten, weil ihnen die Geborgenheit der Gesellschaft fehle.