Pressestimmen | 02.08.99 | ![]() |
Mehr Antriebskräfte für die Region Stuttgart Gesetzesnovelle geht Landtagsopposition nicht weit genug - Klagerecht der fragwürdigste Punkt Die Position der Region Stuttgart soll durch neue Zuständigkeiten vor allem im Planungsbereich sowie mehr Trägerschaftskompetenzen namentlich im Regionalverkehr gekräftigt werden. Am meisten umstritten war bei der Ersten Beratung der Gesetzesnovelle (in der 69. Landtagssitzung am 15. Juli) die Klagebefugnis des Regionalverbandes gegen ,,dem Regionalplan widersprechende" Verwaltungsakte der Kommunen. Der Kritik der Oppositionsfraktionen, die Novellierungsvorschläge seien zu halbherzig (SPD: ,,Minireförmchen"; Bündnisgrüne: ,,Echternacher Springprozession") begegneten Regierung und Koalitionsfraktionen mit dem Argument der Vermeidung einer vierten Verwaltungsebene. Der Gemeindetag lehnt die Novelle rundweg ab; der IHK geht sie nicht weit genug. nicht direkt mit der jeweiligen Kommune als Kontrahent treffe, sondern mit dem Regierungspräsidenten, der die Genehmigung ausgestellt habe. ... Abg. Ulrich Deuschle (REP) merkte in seiner Rede an, dass die Region Stuttgart zu den am dichtesten besiedelten Regionen Deutschland und Europas gehöre. Sie sei einem starken Siedlungsdruck von Zuwanderern ausgesetzt. Dem zunehmenden Flächenverbrauch und den immer härter werdenden Raumnutzungskonflikten zwischen den Gemeinden untereinander könne man mit einer echten Klagebefugnis des Regionalverbandes sehr wohl gegen Venvaltungsakte der Gemeinden vorgehen, die dem Raumordnungsplan widersprechen. Ob freilich das prozessuale Klagerecht hierzu ausreiche, ließ bei Deuschle große Zweifel aufkommen. Er sah viele Streitigkeiten über die Frage losbrechen, welche Strecken des Schienenpersonennahverkehrs ,,regional bedeutsam" seien, bei den vorhandenen, mehr noch aber bei den geplanten. Dem von vielen Seiten geforderten Verzicht auf eine Zweidrittelmehrheit der Regionalversammlung für die Übernahme der Finanzierung von Großveranstaltungen vermochte Deuschle nicht zu folgen. Er könne nicht einsehen, warum sich Gemeiqden an Kosten von Veranstaltungen beteiligen sollten, die sie nicht interessieren. Auch wenn künftig eine einfache Mehrheit genüge, wenn sich die Kostenübernahme nicht auf die Verbandsumlage auswirke, würden die Gemeinden dennoch zur Kasse gebeten, weil solche Großveranstaltungen nicht kostenlos organisiert werden könnten. Das Zweidrittel-Quorum habe sich als eine Art Barriere gegen ungezügelte Geldausgaben bewahrt. Der Republikaner kritisierte das Umlageverfahren an sich als kommunalfeindlich. - Der Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 12/4235) wird im Wirtschaftsausschuss weiter beraten. |