Pressestimmen | 26.07.99 | ![]() |
Erneut Debatte um Staatsangehörigkeitsrecht Verfassungsrechtliche Bedenken im Landtag - Normenkontrollklage jedoch abgelehnt Auf Antrag der Republikaner hat der Landtag die Debatte um das im Mai von Bundestag und Bundesrat beschlossene, vom Bundespaäsidenten aber (noch) nicht unterzeichnete Reformgesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht wieder belebt. Der Antrag mit dem Ziel, beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das neue Gesetz anzustrengen und es zudem über eine einstweilige Anordnung außer Kraft zu setzen, ist in der 68. Plenarsitzung am 14. Juli nur von den 14 Abgeordneten der eigenen Fraktion unterstützt worden. Der Antrag wurde verworfen, wenngleich nach Aussage von Innenminister Thomas Schäuble (CDU) nur die FDP als einzige Partei keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz geäußert habe. Die Landesregierung halte derzeit eine Normenkontrollklage dennoch nicht für angebracht, weil sie die Bundesratsklausel in der Koalitionsvereinbarung respektiere. ... Abg. Rolf Schlierer (REP) begründete den Vorstoß mit selbst von der Bundesregierung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken. Das bereits im Mai von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sei bis heute vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, also auch nicht verkündet worden, weil auch Alt-Bundespräsident Roman Herzog als ausgewiesener Verfassungsrechtler Bedenken gehabt habe, seinen Schriftzug un ter das Gesetz zu setzen. Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, halte die Ausweitung der doppel ten Staatsbürgerschaft für Ausländerkinder für unvereinbar mit der Verfassung, und Günther H. Oettinger, der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, habe im Februar angekündigt, die Anstrengung ver stärken zu wollen, damit der Gesetzentwurf scheitere. Die bayerische CSU habe im Januar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. ,,Deswegen wollen wir mit unserem Antrag die CDU zum Offenbarungseid in dieser Sache zwingen", verkündete der Fraktionschef und beantragte namentliche Abstimmung. ... Abg. Rolf Schlierer (REP) zog in seinem zweiten Redebeitrag Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Unterstützung seiner Auffassung heran, dass die Regelung mit der Option der deutschen Staatsangehörigkeit und ihrem anschließenden möglichen Verlust, dem Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes, widerspreche. Schily werde wohl Grund gehabt haben, im Kabinett diese Bedenken vorzutragen. Wenn eine Regierung ein Gesetz akzeptiere, von dem sie wisse, dass es auf schwachen Füßen stehe, sei es dringend angezeigt, dieses Gesetz verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. (Artikel 116 Absatz 1 lautet: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist ,,vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung", wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte ,,oder Abkömmling" in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.) |