Pressestimmen 26.07.99

Reform der Studentenwerke beschlossem

Soziale Betreuung soll erneuert werden - Optionsrecht für Hochschulen - SPD und Bündnisgrüne dagegen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und FDP/DVP sowie mit Unterstützung der Republikaner ist das Gesetz zur Reform der sozialen Studentenbetreuung vom Landtag nach mehrjähriger Vorbereitung und heftigen Debatten beschlossen worden. Das Gesetz schafft das Monopol der Studentenbetreuung allein durch die Studentenwerke ab und gibt den Hochschulen die Möglichkeit, die organisierte Studentenbetreuung in eigene Regie zu übernehmen. Diese auf die Zukunft gerichtete Neuordnung war auch bei der Zweiten Lesung des Regierungsentwurfes in der 69. Plenarsitzung am 15. Juli das umstrittenste Thema, obwohl Regierung und Koalitionsfraktionen bei der abschließenden Beratung das Schwergewicht auf die Stärkung der Autonomie der Studentenwerke legten. Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU) beschwichtigte die aufgebrachten Gemüter mit dem Hinweis auf die Vorrangigkeit der Studentenwerke vor dem Optionsrecht der Hochschulen. Die SPD, die ein Alternativgesetz vorgelegt hatte, und die Bündnisgrünen lehnten die Regierungsvorlage als ,,handwerklichen Pfusch" und ,,Murks" ab.

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Abg. Lothar König (REP) begründete die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetz damit, dass die Gesetz damit, dass die Reform des Studentenwerks auf das Ziel gerichtet sei, die soziale Betreuung der Studierenden zu verbessern, und die Wirtschaftlichkeit der Studentenwerke effizienter zu machen. Dass das Gesetz die Aufgaben der Studentenwerke erstmals definiere, sei notwendig, weil sie durch die Finanzautonomie mehr Freiheiten erhielten. Da es sich aber bei den Zuschüssen um Steuergelder handle und bei zunehmender Autonomie keine Beliebigkeit eintreten dürfe, sei eine wachsame Kontrolle des Ministerium notwendig. König die Trennung der Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Studentenwerke als Festbeträge für fünf Jahre einerseits und andererseits die Investitionsmittel abhängig vom jährlichen Haushaltsplan nicht für sinnvoll. Er hätte es lieher gesehen, die Zuschüsse für den laufenden Betrieb sowie für Investitionenals Festbeträge zu gewähren und deren Höhe für fünf Jahre festzulegen. Der entsprechende Antrag war im Wissenschaftsausschuss abgelehnt worden, auf seine erneute Vorlage bei dieser letzten Beratung wurde verzichtet. ,,Jetzt hängen die Investitionen weiterhin am Tropf des Ministeriums". beklagte der REP-Abgeordnete. Mittelfristig sollte es aber doch von der Projektförderung weg zu einer Pauschalförderung der einzelnen Studentenwerke kommen.