Pressestimmen 02.08.99

Künftig mehr ,,private" im Vermessungswesen

Gesetzesnovelle im Landtag fast ohne Einwände - SPD und Grüne kümdigen jedoch Änderungsanträge an

Der Gesetzesvorschlag der Regierung, die Beschäftigung von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbV) bei hoheitlichen Katastervermessungsarbeiten voranzutreiben und zugleich die Personalstellen beim Landesbetrieb Vermessung zu verringern, ist vom Landtag grundsätzlich akzeptiert baorden. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben jedoch dazu Änderungsanträge bei der Ersten Beratung des Regierungsentwurfes in der 69. Plenarsitzung am 15. Juli angekündigt. Nach Auffassung der Abgeordneten können sämtliche im Entwurf vorgesehenen Reformmassnahmen nur der Beginn der Verwaltungsreform im Vermessungswesen sein. Die CDU forderte eine grundsätzliche Novellierung des Vermesseungsgesetzes.

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Abg. Alexander Schonath (REP) konstatierte, mit dem geplanten Gesetz sollten öffentliche Dienstleistungen privatisiert werden. Der mit Steuergeldern subventionierte Landesbetrieb Vermessung solle künftig mit öffentlich bestellten Vermessern konkurrieren, bis dieser Landesbetrieb eines Tages überflüssig werde.

Schonath unterstrich, dass Amtshandlungen und Leistungen nach dem Vermessungsgesetz aus Anlass von Gebietsänderungen künftig gebührenpflichtig seien. In diesem Zusammenhang venvies er darauf, dass für aussiedlungswillige Landwirte die Gebührenermäßigung, deren Aussiedlung bislang durch eine 50-prozentige Ermäßigung von Vermessungsgebühren gefördert worden sei, künftig wegfalle, diese Landwirte also voll zur Kasse gebeten würden. Eine nennenswerte Verbesserung der Einnahmen für das Land durch diese Maßnahme trete jedoch nicht ein.

Die Befürchtung des Städtetags, finanzielle Mindereinnahmen hinnehmen zu müssen, besteht nach Auffassung Schonaths zu Recht. Auch dessen Forderung nach einer Übergangszeitregelung für die Beschäftigung von öffentlich bestellten Vermessern sei berechtigt. - Der Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 12/4211) wird im Wirtschaftsausschuss weiter beraten.