01.07.2014 - Die bundesrepublikanische Sexwelle


Die Sex- und Pornowelle rollt seit längerer Zeit über die Bundesrepublik hinweg, ohne nennenswertes Einschreiten staatlicher Institutionen.
 
Das in aller Öffentlichkeit zur Schau gestellte Material in Fernsehen und Internet ist allen frei zugänglich und auch käuflich.
 
Auch sexuell aufreizend posierende Kinder (siehe Fall Edathy) sind der jederzeit verfügbar und im Internet herunterzuladen. Die Ton- und Bildträger und Abbildungen mit sexuellem und pornographischem Inhalt sind sinnlich wahrnehmbar, was sich auch in der Werbung widerspiegelt. Aufreizende und anreißerische Posen der weiblichen Werbeträger tragen ihren Teil zur Verwilderung der Sitten bei.
 
Pornographie selbst ist kein Fremdwort mehr für die Deutschen jeglichen Alters und ist dann gegeben, wenn unter Ausklammerung menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise und Machart auf den „Kunden“ einwirken.
 
Pornographie ist auf sexuelle Stimulation ausgerichtet und überschreitet die natürlichen Schamgrenzen und Wertevorstellungen der natürlich und „gesund“ denkenden und handelnden Menschen. Das Gebot der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) wird sträflich missachtet, obwohl den Staat diesbezüglich eine Schutzpflicht trifft.
 
Die Gebote der Menschlichkeit und der Menschenwürde, aber auch den Jugendschutz, sollte sich der Staat endlich wieder zu eigen machen. Denn Sex um Pornographie täuschen nur einen vermeintlichen und flüchtigen Lustgewinn vor und reduzieren die Sexualität lediglich auf ein physiologisches Reiz-Reaktionswesen.
 
Auch die Privatsphäre wird durch diesen, im öffentlichen Raum zur Schau gestellten Vorgang, beeinträchtigt, was auch für die sogenannte pornographische Kunst gilt. Dem Staat obliegt der Schutz der Menschenwürde, wo deren Gefährdung oder vorgängige Verletzung dies erfordern, denn der Mensch in seinem Menschsein ist als Person Träger höchster geistiger, aber auch sittlicher Werte. Er verkörpert einen sittlichen Eigenwert der eigenständig und unantastbar ist (Menschenwürde, BAYV die H 8,52).
 
Der Einzelne und die Gemeinschaft sind zu schützen und auch vor geistigem und sittlichem Schaden zu bewahren!
 
Allenthalben ist auch die Rede davon, dass Deutschland zum Bordell Europas geworden ist, oder es wird. Es kann kaum mehr zwischen illegaler und legaler Prostitution unterschieden werden. Auch das Thema Zwangsprostitution sollte sich im Deutschen Bundestag nicht nur darauf beschränken ein mehr an Zutritt- und Auskunftsrechten zu fordern, sondern eine Verschärfung der Kontrollrechte der Polizei muss verlangt werden.
 
Konservative Parteien im Deutschen Bundestag wollen die Erlaubnis für die Ausübung der Prostitution auf 21 Jahre festlegen, somit dem Bordell Deutschland eine Grenze ziehen - doch das greift zu kurz. Denn auch Elternhaus und Schule tragen Mitverantwortung und ihren Teil zum gewähren lassen der Jugendlichen bei.
 
So sollten sich die Eltern, da sie auch umfassend über die Gegebenheiten der BRD Bescheid wissen, in die die Jugendlichen abdriften können, sich ihres originären und eigenständigen Rechts auf Sexualerziehung besinnen und berufen und für die Abschaffung des Sexualkundeunterrichts eintreten und demonstrieren.
 
Ersten Sexualkundeunterricht werden Kinder und Jugendliche mit den Themen Sex und Porno bekannt gemacht, was ihr Interesse für Selbsterfahrung, Nachahmung und Praxis weckt.
 
Die Zivilgesellschaft hat noch immer eine klare Vorstellung von dem was die Privat- und Intimsphäre ausmacht, wozu auch der Sexualbereich gehört, dessen Schutz Aufgabe des Staates ist.
 
Das „Laissez-Faire“ sollte entsprechend einer eindeutigen und konkreten politischen Vorgehensweise in seine Schranken gewiesen werden, denn auch die Freiheit hat Grenzen.
 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten Peepshows hat eine Verletzung der Menschenwürde durch die Darbietung bejaht, auf deren Beachtung der einzelne von alleine nicht verzichten kann. Diese Entscheidung sollte Leitlinie, Richtschnur und Aufforderung für Politiker sein, die sonst immer nur nach Strafverschärfung rufen.
 
Leserbrief von Friedrich E. Müller, Simbach
 
 

01.07.2014

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