Pressemitteilung 07/2008 vom 27.02.2008
Kommunalwahlrecht nicht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten
Landesregierung soll endlich Wahltermin festlegen
Die baden-württembergischen Republikaner lehnen die Forderung des Städtetags, das Kommunalwahlrecht auf Ausländer aus Nicht-EU-Staaten auszuweiten, entschieden ab. Das Wahlrecht darf erst, so der Landesvorsitzende Ulrich Deuschle, am Ende eines erfolgreichen Assimilationsprogramms stehen, wenn die Bewerber nicht nur die Sprache und die Kultur erlernt haben, sondern sich auch überzeugend zum deutschen Staat bekennen.
Die Argumentation des Städtetags, dass nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Mittelpunkt der Lebensinteressen entscheidend für ein Wahlrecht sei, ist nicht überzeugend. Es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, warum Entscheidungen auf kommunaler Ebene die Lebensinteressen stärker prägen, als Gesetze und Verordnungen, die auf Landes- und Bundesebene erlassen werden. Aus Sicht der Republikaner wäre diese vorgeschlagene Änderung des Kommunalwahlrechts nur der erste Schritt zu einem allgemeinen Ausländerwahlrecht, auch auf Länder- und Bundesebene. Im übrigen sind Kommunalwahlen auch keine nachgeordneten oder zweitrangige Wahlen, bei denen man Experimente ausprobieren könnte.
Die Republikaner fordern die Landesregierung auf das Ansinnen des Städtetags abzulehnen und endlich einen verbindlichen Termin für die Kommunalwahlen Mitte 2009 festzulegen. Da nach dem Kommunalwahlgesetz Parteien und Wählervereinigungen ihre Kandidaten schon 15 Monate vor der Wahl wählen können und dies bei dem geplanten Wahltermin Anfang März 2008 wäre, ist ein weiteres Aussitzen einer Entscheidung nicht akzeptabel.
V.i.S.d.P.: Die Republikaner, Landesverband Baden-Württemberg
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