09.11.2011 - Sperrklausel ist obsolet und dient nur dem Machterhalt der Altparteien
Republikaner fordern generelle Abschaffung der 5-Prozent-Hürde auch auf Bundes- und Länderebene
Die Republikaner begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage zur Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der 5-Prozent-Sperrklausel im Europawahlgesetz. Diese Klausel diene nur noch dem Machterhalt der Altparteien, nicht aber dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Zutreffend habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Sperrklausel sowohl gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit als auch gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoße. Dieser Verstoß sei in keinem Wahlgesetz mehr mit dem Argument, daß ohne Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments und damit dessen Arbeitsunfähigkeit drohe, zu rechtfertigen.
Die Republikaner fordern daher, daß die 5-Prozent-Sperrklausel als nächstes auch im nationalen Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene beseitigt wird: „Die 5-Prozent-Sperrklausel ist obsolet und dient letztlich nur dem Machterhalt der Altparteien. Weder dem Bundestag noch den Landtagen droht eine Zersplitterung als Folge der Aufhebung der Klausel. Aus der vom Demokratiegebot vorausgesetzten Gleichheit der Bürger und ihrer Stimme folgt, daß die Stimmen aller Wahlberechtigten eine gleiche rechtliche Erfolgschance haben müssen und nicht nur die Stimmen, die für die Altparteien abgegeben wurden, Einfluß auf das Wahlergebnis haben. Wir fordern daher die generelle Abschaffung der 5-Prozent-Klausel“, kommentierte der Bundesvorsitzende Rolf Schlierer das Urteil des höchsten deutschen Gerichts.
Die Republikaner, Bundesgeschäftsstelle
Pressemitteilung Nr. 67/11 vom 09.11.2011
09.11.2011
|